Rhein-Kreis Neuss Druck auf Hartz-IV-Bezieher

Rhein-Kreis Neuss · Was ist angemessener Wohnraum? Zur Entscheidung dieser Frage fordern die Sozialgerichte eindeutige Zahlen. Der Kreis hat Obergrenzen ermitteln lassen, die aber unter den Bestandsmieten liegen. Marktfremd, sagen Fachleute.

Die sozial Schwächsten werden sich künftig im Rhein-Kreis kaum noch eine Sozialwohnung leisten können. Auf diese knappe Formel könnte eine Diskussion zulaufen, die vom Kreis mit dem Titel "grundsicherungsrelevanter Mietspiegel" angestoßen wurde.

Ein Hamburger Gutachterbüro hat auf der Basis einer Mietwerterhebung im Rhein-Kreis Nettokaltmieten vorgeschlagen, die zum Teil deutlich unter den Bestandsmieten liegen. Werden diese Zahlen wie geplant vom Kreis als Obergrenze dessen festgesetzt, was er an Unterbringungskosten für Hartz-IV-Empfänger zahlt, wird das enorme Auswirkungen haben. Denn während der Kreis im Einzelfall, wie Sozialdezernent Jürgen Steinmetz erklärt, bis zu 20 Prozent spart, würden die abgesenkten Obergrenzen für viele Leistungsempfänger heißen, dass sie in einer zu teuren und damit nicht angemessenen Wohnung leben. Konsequenz: Sie müssten umziehen oder einen Beitrag zur Kostensenkung leisten.

In Gang gesetzt hat der Kreis das Verfahren nicht ganz freiwillig. Denn weil die Sozialgerichte immer wieder die Frage beschäftigt, was bei der Unterkunft als "angemessen" zu gelten hat, sind die Kommunen aufgefordert, ein schlüssiges Konzept, einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel, eine Satzung zu erarbeiten, damit die Gerichte auf dieser Basis leichter zu einem Urteil kommen.

Die Sozialverbände haben ihre Probleme mit dem Instrumentarium und vor allem mit der Möglichkeit, Pauschalen festzusetzen. Der Diakonie-Bundesverband etwa fürchtet: "Je ärmer die Kommune, desto höher der Anreiz, Menschen in prekäre Wohnsituationen zu drängen" – indem sie die Grenzen für die Wohnkosten niedrig ansetzt. Steinmetz verteidigt die Ergebnisse der Mietwerterhebung: "Das ist tatsächlicher Bestand." Doch Frank Lubig, Vorstand beim Neusser Bauverein, kann das nicht nachvollziehen. "Marktfremd" nennt er die vorgeschlagenen Mieten, die unter dem Zins liegen, den der Bauverein für die meisten seiner sozial geförderten Wohnungen nehmen darf. Er sieht die Förderung des Landes, das die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle unterstützt, unterlaufen, wenn Hartz-IV-Empfänger als Mieter ausgeschlossen bleiben. "Genau das kann nicht sein", sagt auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Rainer Thiel. Und stellt klar: "Niemand sollte aus seinem Wohnumfeld vertrieben werden, bloß weil er arbeitslos geworden ist."

Aber die Gefahr scheint nicht allzu groß. Die Stadt Neuss, die die Wohngeldbezieher unter den Rentnern betreut, hat 1473 Ein- und Zwei-Personenhaushalte überprüft und festgestellt: In 1082 Fällen wäre die Wohnung – gemessen an den geplanten Sätzen – zu teuer. In der Konsequenz müsste der Umzug gefordert werden, sagt Sozialdezernent Stefan Hahn. Nur, wohin? Hahn: "Nach der Mietwerterhebung stehen den potentiell Wohnngssuchenden im Kreisgebiet 38 Wohnungen für Einzelpersonen und 49 für Zwei-Personen-Haushalte gegenüber."

(NGZ)
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