Neuss Der Wahlzettel - Wer und wie gewählt wird

Bei der Kommunalwahl gibt es gleich mehrere Möglichkeiten seine Stimme abzugeben: Es geht um die künftige Zusammensetzung des Rates, um den Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister (außer diesmal in Düsseldorf, wo nach dem Tod von Joachim Erwin bereits im vergangen Jahr ein neuer OB gewählt wurde), dazu kommt in kreisfreien Städten die Wahl der Bezirksvertretungen sowie in kreisangehörigen Städten und Gemeinden noch der Landrat und der Kreistag.

Der Rat ist das Parlament einer Stadt oder Gemeinde. Er gibt der Verwaltung Aufträge, beschließt wo was gebaut werden darf und wie das Geld einer Kommune eingesetzt wird. In seiner Arbeit unterstützen ihn Fach-Ausschüsse, die sich aus gewählten Kommunalpolitikern zusammensetzen. In ihnen werden Beschlüsse zu Fachthemen gefasst oder Empfehlungen für den Rat ausgesprochen.

Bei der Kommunalwahl hat man eine Stimme für den Rat. Mit ihr wählt man den einen direkten Abgeordneten seines Wahlbezirks für den Rat. Zum anderen aber auch die Partei oder Gruppierung, der er angehört. Mit den Gesamtstimmen für eine Partei wird die Zahl der Sitze berechnet, die einer Partei oder Gruppierung im Rat zustehen. Wenn eine Partei mehr direkt gewählte Ratsmitglieder als Sitze hat, dürfen zum Ausgleich alle anderen auch zusätzliche Vertreter entsenden. Der Rat wird für fünf Jahre gewählt. Eine Prozenthürde gibt es nicht mehr. Das heißt, jede Partei oder Gruppierung wird im Rat vertreten sein, wenn sie nach dem Auszählverfahren einen Sitz erhält.

In den kreisfreien, "selbstständigen" Städten wird ein Oberbürgermeister gewählt, in den kleineren Gemeinden oder Städten, die zu einem Kreis gehören, ein Bürgermeister. Der (Ober-)Bürgermeister ist Vorsitzender des Rates und hauptamtlicher Chef der Verwaltung. Er soll die Beschlüsse des Rates umsetzen, kann aber auch mit der Verwaltung im Rücken eigene Vorschläge in den Rat einbringen.

Für die OB- bzw. Bürgermeisterwahl hat jeder Wähler eine Stimme. Wer von den Kandidaten am Ende die meisten Stimmen hat, gewinnt die Wahl. Eine absolute Mehrheit mit einem Stimmenanteil von mehr als 50 Prozent ist nicht mehr notwendig, eine Stichwahl (wie noch 2004 vielerorts nötig) entfällt also. OB und Bürgermeister werden erstmals für sechs Jahre gewählt und "regieren" damit ein Jahr länger als der Rat.

Bezirksvertretungen gibt es nur in kreisfreien Städten. Sie sind die Stadtteil-Parlamente, in denen Themen diskutiert werden, die den jeweiligen Stadtteil unmittelbar betreffen. In kreisfreien Städten gibt es maximal zehn solcher Bezirksvertretungen, für die man bei der Kommunalwahl eine Stimme hat — für eine Partei oder Gruppierung. Die Stimmanteile legen fest, wie viel Bezirksvertreter eine Partei entsenden kann. Sie ziehen über die Rangfolge auf Listen ein, die von den Parteien vor der Wahl erstellt wurden.

Landkreise wählen bei der Kommunalwahl auch ihren Kreistag. Er ist neben den Räten der Städte und Gemeinden das übergeordnete Parlament, das Entscheidungen auf Kreisebene fällt.

Der Landrat ist quasi der "Bürgermeister" eines Kreises. Er ist Chef der Kreisverwaltung und führt Beschlüsse des Kreistages aus. Zudem ist er der Chef der Kreispolizei. Für die Landratswahl gilt das gleiche Verfahren wie beim OB bzw. Bürgermeister.

Bei der Kommunalwahl 2009 wird ein neues Auszählverfahren verwendet: Zunächst wird anhand der abgegeben Stimmen berechnet, wie viele Wähler man für einen Sitz im Rat benötigt. Durch diesen Wert wird dann die Zahl der Stimmen für jede Partei geteilt. Anschließend wird bei Nachkomma-Werten unter 0,5 ab-, bei Nachkommawerten über 0,5 aufgerundet.

(RP)
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