Rhein-Kreis Neuss Der Ärger mit der Dichtheitsprüfung

Rhein-Kreis Neuss · Die Dichtheitsprüfung hat zu viel Kritik und einer Rolle rückwärts im Landtag geführt: Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) plante eine Novellierung des Gesetzes, doch dazu kam es nicht. Seither herrscht Stillstand bei der Kanalprüfung. Wie es weitergeht, ist unklar.

 Bei der Dichtheitsprüfung sind verschiedene Verfahren möglich. Dazu zählt zum Beispiel der Einsatz einer Videokamera, die per Joystick durch die Rohre gesteuert wird. Derzeit haben die Kameras aber meist Sendepause.

Bei der Dichtheitsprüfung sind verschiedene Verfahren möglich. Dazu zählt zum Beispiel der Einsatz einer Videokamera, die per Joystick durch die Rohre gesteuert wird. Derzeit haben die Kameras aber meist Sendepause.

Foto: Laaser

Kaum eine gesetzliche Vorgabe hat zuletzt für so viel Schulterzucken gesorgt wie die Dichtheitsprüfung. Wer dieses Thema in den Rathäusern zum Thema macht, erhält allenthalben die gleiche Antwort: "Wir müssen abwarten." Die Bürger sollten also erst einmal kein Unternehmen mit der umstrittenen Prüfung ihrer Abwasserleitungen beauftragen. Denn im Umweltausschuss des NRW-Landtages hatten CDU, FDP und Linke im Dezember die Aussetzung der in Paragraf 61a Landeswassergesetz festgelegten Regelung gefordert. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kündigte daraufhin eine Gesetzesnovelle an, doch dazu kam es auch wegen der Auflösung des Landtags nicht mehr. Seither herrscht Stillstand.

Das führt zu Unmut und Unsicherheiten. Beispiel Korschenbroich: Dort haben im vergangenen Jahr bereits 980 Hausbesitzer den Dichtheitsnachweis erbracht. 9800 sind es insgesamt, die ihre Kanäle bis 2015 durch eine Fachfirma prüfen lassen müssen. 300 bis 500 Euro kostet das in der Regel. Eine möglicherweise folgende Kanalsanierung schlägt bisweilen mit mehreren tausend Euro zu Buche.

Jetzt hadern die Bürger, dass sie Geld auf Drängen des Gesetzgebers ausgegeben haben — und dieser dann die Rolle rückwärts machte. Die zuständigen Behörden reagierten jedenfalls prompt. "Ihre Verwaltung rät: Es ist abzuwarten, welche Entscheidung im Landtag getroffen wird", teilt die Stadt Korschenbroich mit. Und: "Bitte beachten Sie, dass Ihre Stadtverwaltung die Beschlüsse lediglich umsetzt. Sie hat keinen Einfluss auf die politische Entscheidung im Landtag." Damit wird die Zuständigkeit klar zugewiesen — und wer Ansprechpartner bei Beschwerden zur Dichtheitsprüfung ist. Es klingt ein bisschen nach: "Diesen Schuh ziehen wir uns nicht an."

Ähnlich ist die Stimmung in den Rathäusern von Kaarst, Rommerskirchen und Jüchen. Norbert Wolf, Sprecher der Gemeinde Jüchen, stellt klar: "Es liegt an der neuen Landesregierung, wie es mit der Dichtheitsprüfung weiter geht." In Jüchen müssen einige der 7300 Hausbesitzer die Nachweise bis Ende 2014 bringen, andere erst 2023. Nach dem ganzen Hin und Her stöhnt manch einer inzwischen alleine beim Wort "Dichtheitsprüfung" auf. Jüchens FDP-Frakionsvorsitzender Herbert Altenberg erklärte bereits vor Monaten: "Wenn sich das Thema ganz verhindern ließe, wäre das kein Beinbruch."

Die Kritiker der Dichtheitsprüfung bekommen Unterstützung durch ein Gutachten des Kölner Universitätsprofessors Stefan Muckel. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Paragraf 61a Landeswassergesetz formell verfassungswidrig sei. Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass die Dichtheitsprüfung nur in wenigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben ist.

(NGZ)
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