Corona im Rhein-Kreis Neuss Der Rhein-Kreis führt den „Booster-Sonntag“ ein

Rhein-Kreis · In den acht kreisangehörigen Kommunen gibt es ab sofort jeden Sonntag von 10 bis 17 Uhr Impfangebote. Wo geimpft wird und was dabei zu beachten ist.

 Der Kreis will mehr Tempo bei den Impfungen - auch bei der Auffrischungsimpfung (Symbol-Bild).

Der Kreis will mehr Tempo bei den Impfungen - auch bei der Auffrischungsimpfung (Symbol-Bild).

Foto: dpa/Robert Michael

Der Rhein-Kreis intensiviert seine Impfkampagne im Kampf gegen das Coronavirus weiter. Um zusätzliche Angebote für die momentan stark nachgefragten Auffrischungsimpfungen („Booster“) zu schaffen, bietet der Kreis gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen künftig den „Booster-Sonntag“ an. In allen acht Kommunen gibt es immer sonntags von 10 bis 17 Uhr Impfangebote, an denen sowohl Auffrischungsimpfungen, als auch Erst- und Zweitimpfungen möglich sind. Zum Einsatz kommen dabei die Vakzine der Firmen Biontech und nur für Erstimpfungen auch Johnson & Johnson. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Das teilt der Kreis mit.

Die Impfangebote am „Booster-Sonntag“ finden bis auf weiteres jede Woche an folgenden Orten statt: In Neuss an der Comenius-Gesamtschule, Weberstraße 90a, in Dormagen an der ehemaligen Realschule am Sportpark, Max-Reger-Weg 3, in Grevenbroich an der Alten Feuerwache, Schloßstraße 12, in Kaarst im Bürgerhaus Kaarst, Am Neumarkt 2-4, in Korschenbroich im Ratssaal, Don-Bosco-Straße 6, in Jüchen an der Neusser Straße 118, in Rommerskirchen im Corona-Testzentrum, Otto-Lilienthal-Straße 4, und in Meerbusch im Sitzungssaal im Rathaus, Dr.-Franz-Schütz-Platz 1.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Eine Auffrischungsimpfung können alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von Biontech erhalten, deren letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischungsimpfung mit Biontech erhalten. Es ist auch möglich, eine Zweitimpfung mit Biontech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit Astrazeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

Impfwillige müssen zum mobilen Impfangebot lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (Biontech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Impfungen sind auch weiter bei Haus- und Fachärzten, den mobilen Impfangeboten sowie in der dauerhaften Impfstelle des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung an der Hammer Landstraße 51 in Neuss möglich. Die Öffnungszeiten der stationären Impfstelle sind: dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr.

Eine ständig aktualisierte Übersicht aller Impfangebote findet sich auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

In einer früheren Version dieses Beitrags führte der Link leider nicht zu der Seite des Rhein-Kreises, auf der die Unterlagen zum Download bereitstehen. Nun funktioniert der Link.

(NGZ)
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