Corona-Lockerungen im Rhein-Kreis Neuss Das müssen Geimpfte und Genesene wissen

Rhein-Kreis · Ohne Test zum Friseur oder zum „Click & Meet“ in den Handel im Rhein-Kreis Neuss – das ist für alle möglich, die bereits die zweite Corona-Impfung erhalten haben oder nach einer Infektion genesen sind. Aber dabei gibt es einiges zu beachten.

 Wer bereits beide Corona-Impfungen erhalten hat, profitiert von Lockerungen. Aber die zweite Impfung muss vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein (Symbol-Bild).

Wer bereits beide Corona-Impfungen erhalten hat, profitiert von Lockerungen. Aber die zweite Impfung muss vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein (Symbol-Bild).

Foto: dpa/Michael Kappeler

Corona-Genesene und vollständig Geimpfte werden seit Montag negativ Getesteten gleichgestellt. Das wird bereits in einigen Bundesländern so gehandhabt, nun auch in NRW und somit im Rhein-Kreis. Was man wissen muss.