Wirtschaft im Rhein-Kreis Neuss IHK nimmt wieder Prüfungen vor und teilt Termine mit

Rhein-Kreis · Auf Basis der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW können die IHK-Prüfungen wieder aufgenommen werden. Dazu gibt es bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein einen Fahrplan.

 In der IHK Neuss finden ab sofort wieder Prüfungen statt.

In der IHK Neuss finden ab sofort wieder Prüfungen statt.

Foto: IHK Mittlerer Niederrhein

Ab sofort finden praktische und mündliche Ausbildungsprüfungen, Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Prüfungen im Verkehrsbereich statt. Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Die schriftlichen IHK-Fortbildungs- und AEVO Prüfungen (Fachkaufleute, Fachwirte, Industriemeister, Betriebswirte) starten ab dem 1. Juni. Alle zwischen Mitte März und Ende Mai ausgefallenen schriftlichen Fortbildungsprüfungen werden ab dem 22. Juni sukzessive bis Ende August nachgeholt.

Für alle mündlichen IHK-Fortbildungsprüfungen werden in zeitlicher Abstimmung zu den schriftlichen Prüfungsterminen individuelle Termine festgelegt. Alle IHK-Prüfungsteilnehmer werden persönlich über ihre Prüfungstermine informiert und zu diesen schriftlich eingeladen. Die IHK weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sich alle Prüfungstermine in der aktuellen Sondersituation noch verändern können. Sollte dies der Fall sein, werden die Prüfungsteilnehmer darüber ebenfalls persönlich informiert.

Die IHK hat umfangreiche Maßnahmen zum Hygieneschutz und zur Wahrung des Abstands umgesetzt. Es stehen an allen IHK-Standorten Seifen- und Desinfektionsspender zur Verfügung, der Eintritt und das Verlassen der Gebäude werden geregelt, ebenso die Laufwege innerhalb der Gebäude. Alle Prüfungsteilnehmer müssen eigene Mund-Nasen-Bedeckungen (analog zum Einzelhandel) mitbringen. Diese sind nur auf dem Weg zum Prüfungsraum verpflichtend, nicht aber während der Durchführung der Prüfung selbst. In den Prüfungsräumen ist ein ausreichender Abstand zwischen allen Personen sichergestellt.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort