Corona im Rhein-Kreis Neuss „Booster“ jetzt auch bei mobilen Impfangeboten

Rhein-Kreis · Der Rhein-Kreis bereitet sich auf eine Vorgabe des Landes vor, ab sofort „Booster“-Impfungen für alle vorzunehmen. Aktuell halte sich der Kreis an die geltende Landes-Richtlinie.

 Der Kreis Neuss bereitet sich auf die „Booster“-Impfungen vor.

Der Kreis Neuss bereitet sich auf die „Booster“-Impfungen vor.

Foto: dpa/Michael Reichel

(jasi) Mit der „Booster-Impfung für alle“ verkündete Gesundheitsminister Jens Spahn am Freitag – nach einer zweitägigen Minister-Konferenz – eine weitere Maßnahme im Kampf gegen die sich erneut verschärfende Corona-Pandemie. Heißt: Auffrischungsimpfungen sechs Monate nach der letzten Impfung sollen grundsätzlich für alle möglich sein. Im Rhein-Kreis wartet man zwar noch auf die nötige Vorgabe des Landes, bereitet sich jedoch bereits darauf vor, mehr mobile Impfangebote umzusetzen und auch personell entsprechend nachzurüsten.

Bis dahin, so teilte Kreissprecher Benjamin Josephs auf Nachfrage mit, halte man sich an die aktuell geltende Landes-Richtlinie. Und die sieht vor, dass lediglich Personengruppen eine Auffrischungs-Impfung erhalten dürfen, für die die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Empfehlung ausgesprochen hat. Dazu zählen Personen ab 70 Jahren, Bewohner sowie Personal in Pflegeeinrichtungen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt und Menschen mit Immunschwäche. Personen, die vor mindestens vier Wochen mit „Johnson & Johnson“ geimpft wurden, können ebenfalls eine Booster-Impfung mit Biontech erhalten. Weiterhin bieten auch Haus- und Fachärzte Auffrischungs-Impfungen an.

Neuheit: Der Rhein-Kreis Neuss macht die Booster-Impfungen jetzt auch bei seinen mobilen Impfangeboten möglich. Die nächsten finden unter anderem am Samstag, 6. November, von 11 bis 17 Uhr im Rheinpark-Center und am Sonntag, 7. November, von 10 bis 15 Uhr an der Düsseldorfer Straße 80 (Dependance) statt. Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (Biontech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischungsimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden.

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