Alleinerziehende aus Neuss Falsche Unterschrift, Altersvorsorge weg

Neuss · Stephany Hahne aus Neuss erzieht ihre beiden Söhne alleine. Für ihre Altersvorsorge hat sie fast 9500 Euro aus ihrem Teilzeitjob abgezweigt. Das soll nun alles umsonst gewesen sein, weil ihr Mann den Kindergeld-Antrag unterschrieb.

 Die gelernte Krankenschwester Stephany Hahne (49) aus Neuss, hier mit ihren beiden Söhnen Lucas (l.) und Clemens, kämpft um ihr angespartes Geld aus der Riester-Rente.

Die gelernte Krankenschwester Stephany Hahne (49) aus Neuss, hier mit ihren beiden Söhnen Lucas (l.) und Clemens, kämpft um ihr angespartes Geld aus der Riester-Rente.

Foto: Lothar Berns

Stephany Hahne ergeht es wie vielen anderen alleinerziehenden Müttern: Sie macht sich Sorgen um ihre Altersvorsorge. Die ersten Jahre ist die gelernte Krankenschwester für die Erziehung ihrer heute 18 und 21 Jahre alten Söhne zu Hause geblieben. Seit 2005 ist die Neusserin geschieden. Ihre Söhne leben bei ihr und studieren. Von ihrem spärlichen Gehalt als Teilzeitkraft in einer Werbeagentur hat sie zwar in den vergangenen neun Jahren aus Angst vor Altersarmut knapp 9500 Euro für eine Riester-Rente abgeknapst und eingezahlt. Doch das ganze Geld soll nun verloren, ihre Altersvorsorge zunichte sein. Die 49-Jährige versteht die Welt nicht mehr und fühlt sich wie in einem falschen Film. Eine "falsche" Unterschrift unter den Kindergeldanträgen für ihre Söhne soll der Grund sein.

Es geht um fast 6200 Euro

"Die Situation ist absolut absurd. Ich habe zwar nach der Trennung von meinem Mann durchgehend das Kindergeld für beide Söhne von der Familienkasse auf mein Konto überwiesen bekommen. Aber plötzlich meinten meine Versicherung und die Familienkasse, ich sei doch gar nicht kindergeldberechtigt, weil mein Ex-Mann damals die Kindergeldanträge unterschrieben hat." Die fatale Folge für die zweifache Mutter: "Die Versicherung hat meine Riester-Rente mit meinen Einzahlungen von fast 9500 Euro auf Eis gelegt. Ich werde in meine Altersvorsorge nur weiter einzahlen und sie eines Tages nutzen können, wenn mir die Familienkasse bescheinigt, dass ich durchgehend das Kindergeld bekommen habe." Schließlich gehe es dabei alleine um fast 6200 Euro, die bis dato als Kinderzulage angerechnet würden, aber nun zunächst storniert worden seien.

Doch eine Bescheinigung über die an Stephany Hahne geleisteten Kindergeldzahlungen will die zuständige Familienkasse in Mönchengladbach nicht ausstellen, wie Pressesprecherin Bianca Winter auf Nachfrage bestätigt. "Frau Hahne hätte bei ihrer Scheidung einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen müssen, dann wäre sie selbst kindergeldberechtigt", sagt Winter, die aber nicht in Abrede stellt, dass die Beiträge auf das Konto der Mutter geflossen sind. Die Kontoänderung habe aber damals der Ehemann bei der Familienkasse angezeigt. Interessanterweise scheint die Familienkasse die Mutter aber nur bis zu dem Zeitpunkt für nicht kindergeldberechtigt gehalten zu haben, bis der erste ihrer beiden Söhne im Jahre 2014 das 18. Lebensjahr erreicht hatte: Da kam die Familienkasse auf die vornehmlich nicht Kindergeldberechtigte zu und fragte nach, ob sich das Kind noch in der Ausbildung befindet. Die gleiche, vorgeschriebene Prozedur gab's beim zweiten Sohn. Und die Sprecherin der Familienkasse sagt dazu knapp: "Seit 2014 ist Frau Hahne kindergeldberechtigt." An Absurdität ist das nun für Stephany Hahne nicht mehr zu übertreffen: "Wenn mich die Familienkasse, ohne dass ich einen neuen Kindergeldantrag mit meiner Unterschrift gestellt habe, ab 2014 für kindergeldberechtigt erklärt, warum dann nicht auch für die ganze Zeit vorher, als die Kinder klein waren und ich nicht oder nur ganz wenig arbeiten gehen konnte?"

Scheidungen sind kein Einzelfall

Hahne hat übrigens im Bekanntenkreis von ähnlichen Schwierigkeiten gehört und sagt: "Scheidungen und Trennungen sind doch heute kein Einzelfall. Und es wird auch sicher öfter vorkommen, dass nach der Geburt eines Kindes der Mann als Haushaltsvorstand den Kindergeldantrag unterschreibt. Über die Folgen klärt einen aber niemand auf." So tritt die 49-Jährige, die nach eigenen Angaben nur 963 Euro monatlich nach Abzug der Steuern bei ihrem Teilzeitjob verdient, auf der Stelle und rennt "gegen bürokratische Windmühlen an", wie sie es formuliert. Vor allem aber fürchtet die zweifache Mutter nun: "Bei mir ist nach der Kinderzeit, wenn meine Söhne aus dem Haus sind, schon bald die vorprogrammierte Altersarmut abzusehen. Es sei denn, die Familienkasse würde doch noch einlenken."

(RP)
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