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Wirtschaft im Rhein-Kreis Neuss Brexit: Das sollten Firmen beachten

Rhein-Kreis · Am 12. März stimmt das Britische Unterhaus erneut über das Austrittsabkommen mit der Europäischen Union ab. Wird dieses abgelehnt, droht ein harter Brexit. Die Industrie- und Handelskammer rät: Unternehmen sollten sich vorbereiten.

 Was ist im Falle eines Brexits ohne Austrittabkommen zu beachten? Worauf müssen sich Unternehmen vorbereiten, was müssen sie im Vorfeld organisieren? Die Checkliste des Deutschen Industrie- und Handelskammertages gibt Antworten.

Was ist im Falle eines Brexits ohne Austrittabkommen zu beachten? Worauf müssen sich Unternehmen vorbereiten, was müssen sie im Vorfeld organisieren? Die Checkliste des Deutschen Industrie- und Handelskammertages gibt Antworten.

Foto: Pixabay

In drei Wochen scheidet Großbritannien möglicherweise ohne Abkommen aus der Europäischen Union. Zwar wird das Britische Parlament am 12. März erneut über den Vertrag mit der EU abstimmen, doch einen harten Brexit halten deutsche Unternehmen für immer wahrscheinlicher. Auch im Rhein-Kreis sollten sich Unternehmen auf ein „Worst-Case-Szenario“, in dem Großbritannien nicht mehr Teil des europäischen Binnenmarktes und der Zollunion wäre, vorbereiten, das rät die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. Sie hat deswegen eine Checkliste veröffentlich, die aufzeigt, worauf Firmen im Falle eines harten Brexits achten sollten.

Warenverkehr Nach einem harten Brexit würde Großbritannien auf den Status eines Drittstaates zurückfallen. „Damit müssen das Zollrecht der EU sowie die nationalen und europäischen Kontrollvorschriften für die Ein- und Ausfuhr beachtet werden“, heißt es in der IHK-Checkliste. Unternehmen müssten also entsprechende Zollanmeldungen sowie Ausfuhr- beziehungsweise Einfuhrgenehmigungen beantragen und sich auf Zollzahlungen einstellen. Das bedeutet vor allem eines: Bürokratie. Unternehmen benötigen zum Beispiel eine sogenannte EORI-Nummer (Zollnummer), ein ATLAS-Nutzerkonto für die Abgabe elektronischer Zollanmeldungen oder ein elster-Zertifikat. Britische Unternehmen würden zudem nicht mehr als Importeure gelten, also stünden deutsche Firmen in der Anzeigepflicht von Ein- oder Ausfuhren. Die IHK rät, einen externen Zolldienstleister zu beauftragen.

Transport Großbritannien würde durch einen harten Brexit auch den Zugang zum europäischen Luftraum verlieren. Fluggesellschaften müssten also zunächst neue Luftverkehrsabkommen mit der EU abschließen, denn ohne diese Abkommen könnten Flugtickets beispielsweise ihre Gültigkeit verlieren. Auch auf Veränderungen im Straßengüterverkehr müssen sich Unternehmen vorbereiten: Längere Wartezeiten an der Grenze und ein erhöhter bürokratischer Aufwand bei Lieferungen wären garantiert. Lieferzeiträume könnten sich verdoppeln oder gar verdreifachen, sagt Jörg Schouren von der IHK. Er warnt: „Jährlich werden rund 2,6 Millionen Lkw-Lieferungen an der Grenze abgewickelt – 16.000 pro Tag. Heute braucht dieser Vorgang null Minuten, nach einem Brexit wären es über 20 Minuten. Das ergäbe einen Stau von Neuss bis Köln.“

Steuern Keine Doppelbesteuerung von grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen, das ermöglicht das Umsatzsteuersystem der EU. Großbritannien müsste sich nach einem harten Brexit aber nicht mehr daran halten, also zum Beispiel auch keine Höchst- oder Mindestumsatz-Steuersätze einhalten. Zusätzliche Steuerbelastungen bei Importen, bei (grenzüberschreitenden) Gewinnausschüttungen oder bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern wie zum Beispiel Immobilien könnten die Folge sein.

Chemikalien Unternehmen müssten zudem verstärkt auf eine gültige Registrierung von chemischen Stoffen (ab einer Tonne pro Jahr) achten. Zahlreiche Stoffregistrierungen stammen von einem EU-Dienstleister mit Sitz in UK. Registrierungen werden dort nach einem Brexit aber nicht mehr möglich sein.

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