Rhein-Kreis Neuss Altpapier – Gericht: Stadt Neuss muss dem Kreis Auskunft geben

Rhein-Kreis Neuss · Die Stadt Neuss muss dem Rhein-Kreis Auskunft geben, ob die städtische Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH (AWL) im Auftrag der Stadt oder als gewerblicher Sammler in Neuss Altpapier sammelt. Zudem muss die Stadt mitteilen, wohin die Erlöse aus dem Verkauf des Altpapiers fließen. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Stadt Neuss hatte gegen eine entsprechende Verfügung von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke geklagt.

Das Gericht jedoch wies die Klage ab. Als Kommunalaufsicht sei der Landrat berechtigt, die Vorlage der Unterlagen und Auskünfte zu verlangen. Dies gelte besonders, da geprüft werden sollte, ob die Stadt Neuss in der Vergangenheit bei der Kalkulation von Abfallgebühren gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen habe. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.

(NGZ)
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