Rhein-Kreis Neuss 330.000 Bürger im Kreis dürfen wählen

Rhein-Kreis Neuss · Die kreisweit 289 Wahllokale haben am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die NGZ hat die wichtigsten Infos für ihre Leser zusammengestellt.

 Vivian Beck vom Wahlamt mit Stimmzettel zur Bundestagswahl 2013

Vivian Beck vom Wahlamt mit Stimmzettel zur Bundestagswahl 2013

Foto: Andreas Woitschützke

Wenn am Sonntag um 8 Uhr die 289 Wahllokale im Rhein-Kreis Neuss für zehn Stunden (bis 18 Uhr) ihre Türen öffnen, dann sind kreisweit 330 000 Frauen und Männer aufgerufen, gemeinsam mit insgesamt 61,8 Millionen Deutschen, den 18. Bundestag zu wählen. Rund 20 Prozent der Wahlberechtigten haben das bereits getan. Sie haben an der Briefwahl teilgenommen. Für einen reibungslosen Ablauf werden unter Landrat Hans-Jürgen Petrauschke als Wahlleiter morgen im Kreisgebiet 2000 Helfer sorgen. Ihnen steht ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 21 Euro zu. "Die meisten Kommunen zahlen aber mehr", weiß Hans-Joachim Klein vom Kreiswahlamt, "21 Euro ist schon ein sehr bescheidener Betrag." Die NGZ hat die wichtigsten Informationen rund um die Wahl noch einmal zusammengestellt.

Wahlkreis Der Rhein-Kreis mit acht Städten und Gemeinden hat zwei Wahlkreise (WK). Als Neuss I firmiert der WK 108, mit den Städten Dormagen, Grevenbroich, Neuss und der Gemeinde Rommerskirchen. Neuss II (Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch) bildet gemeinsam mit Krefeld II (südliche Stadtteile) den Wahlkreis 110.

Anzahl der Stimmen Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen; eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels, die Zweitstimme auf der rechten Hälfte vergeben. Auf jeder Hälfte darf nur ein Kreuz gemacht werden, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig.

Erststimme Mit seiner Erststimme entscheidet sich der Wähler für einen Abgeordneten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen bekommt einen Bundestagssitz (Direktmandat); Stimmenmehrheit genügt.

Zweitstimme Mit der Zweitstimme bestimmt der Wähler, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten sind (Verhältniswahl). Um in den Bundestag einzuziehen, muss die Partei bundesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Wählerstimmen erreichen.

Unterlagen Die Wähler sollten ihre Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis mit ins Wahllokal bringen. Wer die Karte verloren hat, sollte dennoch ins Wahllokal gehen. In der Regel reicht der Personalausweis, um die Wahlberechtigung festzustellen zu lassen.

Auskünfte Das Kreiswahlamt ist heute von 8 bis 13 Uhr unter Rufnummer 0176/50087910 zu erreichen. Morgen ist es ab 8 Uhr bis zur Feststellung des Endergebnisses unter den Rufnummern 02181/601-3200, -3201 und -3210 und via Fax 02181/601-3299 zu erreichen.

Ergebnis Öffentliche Präsentation ab 17.30 Uhr im Kreishaus, Auf der Schanze 10 in Grevenbroich.

(NGZ)
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