Remscheid Zwei Jahre auf Bewährung für Messerstecher

Remscheid · Das Landgericht Wuppertal befand einen 63-jährigen Angeklagten, der vor zwei Jahren in einem Zug einen Mann (51) niedergestochen hatte, für schuldig. Es verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Er muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen. Der Angeklagte hatte sich an das eigentliche Geschehen nicht mehr erinnern können. Dafür aber der Geschädigte. Er sagte als Zeuge aus. Der Zug hatte im Bahnhof Wuppertal-Ronsdorf gehalten.

Der Geschädigte wollte den Zug betreten, aber der Angeklagte versperrte im Zug mit seinem Rollator den Einstieg. Er forderte lautstark Hilfe, um aus dem Zug steigen zu können. Kurzerhand nahm ihm der Zeuge den Rollator aus der Hand und stellte ihn auf den Bahnsteig. Dabei fuhr er nach eigenen Worten den Angeklagten patzig an: "Hilf dir doch selbst!" Der angetrunkene Angeklagte fühlte sich offensichtlich provoziert, lief dem Zeugen hinterher und stach ihn mit einem Küchenmesser zweimal in den Rücken.

Das Opfer erlitt außerdem Schnittwunden am Arm. Fahrgäste überwältigten den Täter. Der Angeklagte entschuldigte sich während des Verfahrens bei seinem Opfer. Dem Prozess wohnte ein Gutachter bei. Er sollte die Schuldfähigkeit des Angeklagten klären. Das Gericht hatte keinen Zweifel: Der Verurteilte sei sich seiner Tat bewusst gewesen.

(begei)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort