Remscheid Zinswetten — Prozess um Millionen hat begonnen

Remscheid · Sieht die Stadt Remscheid etwas von den rund 19 Millionen Euro wieder, die sie bei Zins-Wetten mit der WestLB verloren hat? Nach dem Auftakt des Musterprozesses am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht ist diese Frage weiter offen.

Das Gericht soll klären, ob das Kassen- und Steueramt der Stadt, über das die Geschäfte unter Aufsicht des damaligen Kämmerers Jürgen Müller liefen, von der Bank schlecht und nicht ausreichend beraten wurde.

Großes Medieninteresse

Knapp eine Stunde dauerte am Morgen das erste Treffen vor dem Richter, bei dem beide Parteien ihre Positionen vortrugen. Die Anwälte der Stadt betonten, dass die Bank ihre Aufklärungspflicht grob verletzt hat. Sie nehmen dabei auch Bezug auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22. März. Der hatte entschieden, dass die Deutsche Bank Schadensersatz an ein mittelständisches Unternehmen für entstandene Verluste durch Zinswetten zahlen muss, weil sie ihre "Pflichten bei der Beratung verletzt hat".

Die WestLB sieht das völlig anders. Sie ließ gestern über ihre Anwälte erklären, dass die Stadt über Schulungen und Informationen im Vorfeld ausreichend über die Risiken der Zins-Geschäfte informiert worden sei.

Der Richter, der sich über das große Medieninteresse am Fall gestern verwundert zeigte, trug beiden Parteien auf, ihre Positionen noch einmal ausführlich schriftlich darzulegen. Die Stadt legt vor, hat dazu sieben Wochen Zeit, wie Stadtdirektor Burkhard Mast-Weist der BM erklärte. Liegt das Schreiben vor, hat die West LB wiederum sieben Wochen Zeit, darauf zu antworten. Weiterer Schriftverkehr ist danach möglich, bevor man sich wieder vor Gericht trifft.

Hoffnungen auf eine schnell Einigung oder einen Vergleich, die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes bei der Stadt gehegt worden waren, sind damit erst mal vom Tisch. "Das wird eine langwierige Angelegenheit", sagte Mast-Weisz. Ein neuer Gerichtstermin wurde noch nicht anberaumt.

Um das Prozessrisiko zu reduzieren, geht es in dem Prozess nur um drei Geschäfte im Umfang von 890 000 Euro. Sollte die Stadt diesen Prozess gewinnen, könnte man anschließend alle Geschäfte vor Gericht bringen. Verliert die Stadt, hat man zumindest nicht so hohe Prozesskosten zu tragen.

(RP)
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