Remscheid Waschmaschinen - das ist erlaubt

Remscheid · BERGISCHES LAND (red) Mieter dürfen in ihrer Wohnung eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner benutzen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg gehört das zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

BERGISCHES LAND (red) Mieter dürfen in ihrer Wohnung eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner benutzen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg gehört das zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Nach Angaben des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung erklärte das Gericht, Geräusche von Haushaltsmaschinen seien von den Mitbewohnern im Haus als "sozialadäquate" Lärmbeeinträchtigung hinzunehmen. Das gelte insbesondere dann, wenn die Geräte unter Berücksichtigung der Rücksichtnahme benutzt werden.

Die Gefahr von möglichen Schäden, beispielsweise durch Wasseraustritt, sah das Landgericht Freiburg als gering an, zumal Mieter verpflichtet seien, eine "Überwachung" der Waschmaschine während des Betriebs sicherzustellen.

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Eschweiler darf ein Mieter eine Waschmaschine auch dann in der Wohnung nutzen, wenn dies im Formularmietvertrag untersagt ist, weil im Keller des Mietshauses eine Waschmaschine zur Verfügung steht. Allerdings könne der Vermieter den Betrieb der Waschmaschine aus wichtigem Grund untersagen.

Ein solcher Grund liegt nach Infos des Mietervereins aber dann nicht vor, wenn es in den letzten zweieinhalb Jahren zwar zweimal zu einer Rohrverstopfung gekommen ist, deren Ursachen aber nicht hinreichend geklärt werden konnten. Für alle Interessenten hält der Mieterverein, Bismarckstr. 138, Tel. 02191 / 38 58 50, während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16.30 Uhr die Broschüre "Mieterrechte und Mieterpflichten" zum Preis von 6 Euro bereit. Rechtsberatung zu diesen Themen erhalten die Mitglieder des Vereins kostenlos.

(RP)
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