Remscheid Vielen Spielhallen droht die Schließung

Remscheid · Die neuen Vorgaben des Glücksspiel-Staatsvertrages geben der Stadt Remscheid die Möglichkeit, gegen die Vergnügungscenter strenger vorzugehen. Das Ordnungsamt prüft alle 35 Konzessionen.

 "Die Situation mit den Spielhallen wird auf Dauer gewiss nicht so bleiben wie bisher", sagt Jürgen Beckmann, Leiter des Ordnungsamtes. Unser Bild zeigt eine Spielhalle an der Elberfelder Straße.

"Die Situation mit den Spielhallen wird auf Dauer gewiss nicht so bleiben wie bisher", sagt Jürgen Beckmann, Leiter des Ordnungsamtes. Unser Bild zeigt eine Spielhalle an der Elberfelder Straße.

Foto: Jürgen Moll

Auf die Betreiber von Spielhallen kommen in Remscheid unsichere Zeiten zu. Nachdem die Stadt über Jahre hinweg nur wenige Mittel besaß, um dem sprichwörtlichen Wildwuchs von Spielstätten Einhalt zu gebieten, existiert nun eine neue gesetzliche Basis, die für viele Spielhallen das Aus bedeuten könnten. In Remscheid gibt es 19 Standorte mit 39 Einzelkonzessionen.

Ab Dezember sind die Kommunen angehalten, die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages aus dem Jahr 2012 sowie eines entsprechenden Erlasses des Landes NRW von 2016 umzusetzen. Beide setzen der Eröffnung sowie dem Betrieb von Spielhallen enge Grenzen. Zwar hatte der Gesetzgeber den Eigentümern der Vergnügungsstätten zunächst noch eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Doch nachdem diese nun ausläuft und die Branche zuletzt mit Klagen gegen die Verschärfungen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, steht einem härteren Vorgehen auf den ersten Blick nichts mehr im Weg. "Die Situation mit den Spielhallen wird auf Dauer gewiss nicht so bleiben wie bisher", sagt Jürgen Beckmann, Leiter des Ordnungsamtes. Seine Behörde ist damit betraut, das Gesetz in die Praxis umzusetzen.

In Zukunft wird es für die Betreiber entschieden schwieriger als früher sein, eine Lizenz zu bekommen. Beispielsweise gilt demnächst, dass zwischen zwei Spielhallen immer ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie einzuhalten ist. Eine Erlaubnis für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen steht, kann nicht erteilt werden. Ausnahmen von den bald verbindlichen Regeln seien aber "grundsätzlich" unmöglich. Zu berücksichtigen sind "unbillige Härten". Und hier fangen die Probleme für die Ordnungsbehörden an. Was ist eine "unbillige Härte"?

"Wir müssen jeden Einzelfall prüfen", sagt Beckmann. Wenn ein Betreiber zum Beispiel nachweisen kann, dass er für die Spielautomaten einen Zehn-Jahres-Vertrag geschlossen hat und auch als Mieter einer Immobilie langfristig gebunden sei, würde eine Schließung der Spielhalle den Betreiber in den Ruin treiben. In diesen Fällen müsste eine Ausnahme gemacht werden. Vorerst bis 2021. Dann endet der Glückspielstaatsvertrag. Laut Beckmann haben alle Spielhallenbetreiber eine entsprechende Härtefall-Klausel schon geltend gemacht. Spielhallenleiter in Remscheid wollten sich gegenüber der Presse nicht äußern. Der Chef des Ordnungsamtes geht davon aus, dass es nach den Prüfungen, die im September abgeschlossen sein sollen, viele Rechtsmittel einlegen werden. Zum Beispiel kommt die Stadt in ziemliche Begründungsschwierigkeiten bei der Umsetzung der 350-Meter-Abstands-Regel. Welche von den beiden Hallen muss den Betrieb einstellen? Was sind die Kriterien? Die meisten Spielhallen befinden sich in der Innenstadt und in Lennep. Laut Beckmann haben sie ihr früheres Schmuddelimage abgelegt. Kämmerer Sven Wiertz hat den Steueransatz für das Jahr 2018 von 2,85 Millionen noch nicht geändert.

(RP)
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