Vergewaltigungen in Remscheid Täter kommt in die Psychiatrie

Remscheid · Der 43-jährige Remscheider hatte einen 14 Jahre alten Jungen zweimal vergewaltigt. Der seelische Zusammenbruch des Jugendlichen endete mit einem Selbstmordversuch und dem Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

 Der Angeklagte soll die Taten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen haben.

Der Angeklagte soll die Taten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen haben.

Foto: dpa/Oliver Berg

Eigentlich hätte er den Jungen gar nicht treffen dürfen. Spielplätze und Schulhöfe waren tabu, Begegnungen mit Kindern hatte ihm das Gericht verboten. Schon mehrfach soll es Verurteilungen wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern gegeben haben, der Remscheider stand unter Führungsaufsicht.

Und nun sitzt er doch wieder auf der Anklagebank: Im März diesen Jahres hat er einen 14-Jährigen in seiner Gartenhütte vergewaltigt, zuvor soll er ein Messer neben sich gelegt haben. Der 43-Jährige hatte sein Opfer zum Oralverkehr genötigt – erstmals in der Gartenhütte und ein weiteres Mal, als der Junge ihn zu Hause besuchte, um mit ihm über die Sache zu reden. Er hat beide Taten gestanden.

Derweil war in der Familie des Opfers das Chaos ausgebrochen, der seelische Zusammenbruch des 14-Jährigen endete mit einem Selbstmordversuch und dem Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Nachdem er sich Tabletten besorgt und dazu Alkohol getrunken hatte, wurde der Junge mit 1,2 Promille von der Schule aus mit dem Rettungswagen ins Sana gebracht. Von dort aus rief er seine Mutter an, um ihr zu sagen, dass er sexuell missbraucht worden sei.

Immer wieder hat er sich geritzt. Einmal so stark, dass man überlegt habe, ob die Wunde genäht werden müsse. Während die Mutter im Zeugenstand über ihren Sohn spricht, ist die Überforderung durch eine solche Tat spürbar. Ihr Sohn habe ständig reden wollen und mit Selbstmord gedroht, sie habe das anfangs für Pubertätsprobleme gehalten. Seit klar ist, worum es eigentlich geht, bestimme das Thema den familiären Alltag. Der 14-Jährige komme immer wieder mit seiner Matratze in ihr Schlafzimmer, im Oktober soll er eine Therapie in einer Tagesklinik beginnen. Ein Psychologe habe ihr gesagt, dass er noch nie einen Jugendlichen in dem Alter gesehen habe, der so schwer depressiv sei.

Täter und Opfer kannten sich aus einer Gartensiedlung. Die Mutter des Jungen hatte den Angeklagten damit beauftragt, Holz aus dem Garten abzutransportieren. Offenbar wusste niemand etwas über die Vergangenheit des 43-Jährigen, der nun vor Gericht erzählt, dass er mit seinem Opfer über seine Bisexualität gesprochen habe. Die zweite Begegnung in seiner Wohnung habe es nur deshalb gegeben, weil der Jugendliche mit ihm nach dem ersten Übergriff habe sprechen wollen. Er selbst habe sich eigentlich entschuldigen wollen – und dann sei alles „so schnell gegangen“. Der Angeklagte soll die Taten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen haben – und wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Kammer verfügte außerdem die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

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