Remscheid Vergewaltigung war nur vorgetäuscht

Remscheid · Eine 22-jährige Frau aus Radevormwald hatte einen Remscheider verklagt, nun saß sie selbst auf der Anklagebank und wurde wegen falscher Verdächtigung bestraft.

Der Vorwurf der Vergewaltigung war heftig, den eine 22-jährige Radevormwalderin ihrem Bekannten aus Remscheid vorwarf. Doch bei dem Verfahren gegen den Mann konnte ein Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung der Frau nicht bewiesen werden. Da die Zeugenaussage der Radevormwalderin widersprüchlich war, wurde das Verfahren eingestellt. Nun saß die 22-Jährige selbst auf der Anklagebank, diesmal im Amtsgericht Wipperfürth. Die Anklageschrift lautete auf "Falsche Verdächtigung".

Die Rollen waren nun vertauscht: Die junge Hausfrau und Mutter war Angeklagte, der angebliche Vergewaltiger war als Zeuge geladen. Die Angeklagte blieb bei ihrer Aussage, die sie Anfang 2014 auf der Polizeiwache in Lennep gemacht hatte. Sie habe ihrem Bekannten getragene Unterwäsche verkauft, da sie Geld brauchte. Außerdem habe er Fotoaufnahmen ihres Intimbereichs gemacht. Später soll es dann zweimal zu unfreiwilligem Sex gekommen sein, von dem der Staatsanwaltschaft eine Videoaufnahme vorlag, die jedoch nicht gesichtet wurde. "Ich habe mich nur überreden lassen mit ihm zu schlafen, weil er gedroht hatte, die Sache mit der Unterwäsche und den Fotos meinem Verlobten und meiner im Sterben liegenden Mutter zu sagen", sagte die Angeklagte aus.

Die Version des Remscheiders klang dagegen anders. Mit dem Beischlaf, dem Video und den Fotos soll seine Bekannte einverstanden gewesen sein. "Sie hat mich ein halbes Jahr hingehalten und wollte sich nicht von ihrem Freund trennen. Um ihre Beziehung zu retten, hat sie daraufhin behauptet, ich hätte sie vergewaltigt", äußerte sich der Zeuge gegenüber dem Richter.

Eine weitere Zeugin bestätigte die Affäre, die die 22-jährige mit dem Remscheider gehabt haben soll, obwohl sie in einer festen Beziehung war. "Sie konnte sich einfach nicht für einen der beiden Männer entscheiden", sagte sie aus.

Der Pflichtverteidiger war der Meinung, dass seine Mandantin die Ankündigung des Zeugen, ihrem heutigen Verlobten reinen Wein einzuschenken, als Drohung empfunden haben könnte.

Die Jugendgerichtshilfe sprach zudem die ärztlich festgestellte Borderline-Erkrankung der Angeklagten an, die sich durch Selbstverletzungen wie Ritzen äußert. "Das würde erklären, warum man von einer einmal aufgestellten Behauptung nicht loskommt", sagte die Mitarbeiterin des Radevormwalder Jugendamts.

Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gegen die 22-Jährige vorläufig eingestellt. Als Auflage muss die junge Mutter innerhalb von sechs Monaten 100 Sozialstunden leisten. Obwohl die Angeklagte beim Vergewaltigungsvorwurf blieb, war sie sofort einverstanden mit der Strafe.

(RP)
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