Remscheid Vergewaltigung vor Gericht

Remscheid · Am ersten Prozesstag im Verfahren gegen einen 47-jährigen Remscheider, der wegen einer brutalen Vergewaltigung angeklagt ist, hat die sechste Strafkammer des Landgerichtes Wuppertal dem Antrag der Verteidigung entsprochen, die Öffentlichkeit für die Zeit der Aussage des Angeklagten vom Verfahren auszuschließen.

Der Vorsitzende Richter begründete, die detaillierte Erörterung der Tat verletze "die schutzwürdigen Interessen des Angeklagten". Es gehe um den Intimbereich des Angeklagten. Die Kammer behielt sich vor, für die Dauer der Aussage des Opfers und einer weiteren Zeugin ebenfalls die Türen geschlossen zu halten.

Der Prozess hatte im Vorfeld für Furore gesorgt. Der Angeklagte wurde erst fünf Monate nach der Tat von der Polizei dingfest gemacht. Der Zufall half: Täter und Opfer waren sich etwa eineinhalb Monate nach der Tat zufällig begegnet. Die Anklage "Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall" ließ erahnen, dass intime Details zur Sprache kommen würden – nicht nur über den eigentlichen Tathergang, sondern auch aus dem Leben des Angeklagten.

Gewaltsam entkleidet

Gemäß der Anklage soll Folgendes passiert sein: Das Opfer, eine 30-jährige Frau, bat den Angeklagten auf einem Parkplatz, sie nach Hause zu fahren. Der mutmaßliche Täter nahm sie aber mit zu sich nach Hause, wo beide mehrere Flaschen Bier tranken. Anschließend legte sich das Opfer schlafen. Sie wurde von dem Angeklagten geweckt, als dieser versuchte, sie mit den Worten "er habe Lust und sei geil" gewaltsam zu entkleiden. Die Frau soll sich gewehrt haben, hatte aber keine Chance. Der Mann vergewaltigte sie. Danach soll er sein Opfer mit Gewalt in die so genannte "Hundestellung" gebracht und ihr mit einem spitzen Gegenstand, möglicherweise einem Schraubenzieher, im Intimbereich einen zehn Zentimeter langen, lebensgefährlichen Schnitt zugefügt haben.

Die Polizei fand später einen quadratmetergroßen Blutfleck mit der DNA des Opfers in der Wohnung des Angeklagten. Das Opfer versorgte sich zunächst selbst, musste später im Krankenhaus notoperiert werden. Dort stellte man einen Alkoholspiegel von über drei Promille fest.

Der wegen versuchter Erpressung und Besitzes von K.o.-Tropfen vorbestrafte Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. Der Geschlechtsverkehr habe einvernehmlich stattgefunden. Er ist außerdem des unerlaubten Drogenbesitzes angeklagt. Die Polizei hatte bei seiner Festnahme im Mai 2011 Haschisch gefunden. Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte ein Alkohol- und Drogenproblem habe, sagte der Vorsitzende. Die Kammer zog einen Gutachter mit hinzu.

(begei)
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