Remscheid Verfahren mit vielen offenen Fragen

Remscheid · 51-Jähriger soll vor sieben Jahren frühere Lebensgefährtin vergewaltigt haben.

Irritierend ist so einiges an dem, was derzeit vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt wird. Auf der Anklagebank sitzt ein 51-Jähriger, der seine Lebensgefährtin vergewaltigt haben soll. Das Paar wohnte damals in getrennten Wohnungen in Remscheid, der Mietvertrag für ein gemeinsames Domizil war bereits unterschrieben.

Dann soll sich in der Wohnung des Opfers Folgendes zugetragen haben: Die Frau habe keinen Sex gewollt, der Mann soll sie unter Verabreichung von Schlafmitteln und trotz Gegenwehr dazu gezwungen haben. Passiert sein soll das alles vor sieben Jahren. Solange hat das Gericht offenbar gebraucht, um sich der Sache anzunehmen. Nach der vermeintlichen Vergewaltigung herrschte Funkstille, bis sich die Frau und der Mann kurz darauf in der Innenstadt begegneten. Man verabredete Telefonate, mehrere Treffen und irgendwann nahm man die Beziehung wieder auf.

Jetzt allerdings schwebte die angezeigte Tat über den aufgeflammten Gefühlen. Mal war man bei ihr, mal bei ihm - für das soziale Umfeld der Frau hatte die Sache jedoch geheim zu bleiben. "Sie wollte nicht als Lügnerin dastehen", erklärte der Angeklagte dem Gericht, warum man die Beziehung nach dem vermeintlichen Übergriff in der Öffentlichkeit auf Sparflamme laufen ließ. Er habe seiner Partnerin immer wieder gesagt, dass sie die aus seiner Sicht falschen Anschuldigungen aufklären solle. Das wiederum habe die Frau nicht gewollt. Sei das Gespräch auf dieses Thema gekommen, habe es Streit gegeben. Und irgendwann, nach sechs Jahren, sei der Kontakt im vergangenen Jahr einfach abgebrochen. "Ich hab mit diesem Vorwurf im Hinterkopf überhaupt keine Perspektive für die Beziehung gesehen", ließ der Angeklagte wissen.

Dabei hatte alles nach einer Begegnung am Heiligabend 2009 in der Diskothek "Déjà-vu" hoffnungsvoll begonnen. Man traf sich mehrere Wochen lang und irgendwann war man ein Paar. Seine ehemalige Lebensgefährtin sei schon zu Beginn der Beziehung depressiv gewesen. Es habe einen stetigen Wechsel von guten und schlechten Tagen gegeben, zwischenzeitlich habe die Frau auch Medikamente genommen. Nach einer Unterleibsoperation habe sie kaum noch Lust auf Sex gehabt und das wiederum habe seinerseits oft zu Frust geführt.

Auch an besagtem Tag habe er sich neben sie ins Bett gelegt, um zu kuscheln. Das sei anfangs einvernehmlich gewesen und erst beim Geschlechtsverkehr habe ihm seine Freundin gesagt, dass ihr die sexuelle Vereinigung starke Schmerzen bereiten würde und er aufhören solle. Das will der Angeklagte auch getan haben, wobei er einräumt, danach aus Frust einen lauten Ton angeschlagen zu haben. Dann sei er gegangen - und das, ohne der Frau Schlafmittel verabreicht zu haben. Und auch ohne einen zweiten Übergriff, den es am gleichen Abend auch noch gegeben haben soll.

Der Versuch seiner Freundin, die Anzeige zurückzunehmen, sei gescheitert. Man habe ihr gesagt, dass seitens der Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse ermittelt werde. Der Staatsanwalt wird nun - wie auch alle anderen Prozessbeteiligten - an einem der weiteren Verhandlungstage die Gelegenheit bekommen, das Opfer im Zeugenstand anzuhören. Möglicherweise kommt so mehr Klarheit in ein Verfahren, in dem es noch viele offene Fragen gibt.

(RP)
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