Prozess wegen Tötung einer Seniorin am Landgericht Angeklagter aus Remscheid wird nicht aussagen

Remscheid · Im Prozess gegen den 36-jährigen Remscheider, der die Stiefgroßmutter seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit einem Messer erstochen haben soll, wartete man auch am Mittwoch vergeblich auf die immer wieder verschobenen Einlassungen des Angeklagten zur Tat.

Tötungsprozess: Angeklagter aus Remscheid wird nicht aussagen
Foto: dpa/Oliver Berg

Fest steht nun aber, dass sie auch nicht mehr kommen werden – wie der Anwalt des Angeklagten mitteilte.

Eine entscheidende Frage blieb bislang unbeantwortet: Woher aus der Küche hätte das Messer stammen sollen, zu dem der Angeklagte im Affekt für die tödlichen Schnitte gegriffen haben will? In den Besteckschubladen des penibel organisierten Opfers war kein Platz dafür, im imposanten Messerblock auf der Anrichte fehlte kein Messer. Die Frage nach der Tatwaffe bleibt also weiterhin unbeantwortet.

Auch in der Zeugenaussage einer 45-jährigen Mitpatientin stand diese Frage im Raum. Kennengelernt hätten sie sich in der Klinik, dort seien sie sich schnell nähergekommen – er sei für sie „ein liebenswerter Mensch“ gewesen. Erzählt habe er ihr auch von den privaten Problemen: mit der Lebensgefährtin, die sich von ihm getrennt habe; mit den gemeinsamen Kindern, die er vermisse. Und von Schwägerin und Schwiegermutter, die er für die Trennung verantwortlich gemacht habe.

Das habe beiläufig in seinem Wunsch nach „Umbringen und Mord“ gegipfelt. „Ich ahnte doch nicht, dass er das ernst meint“, so der entsetzte Kommentar der Zeugin. Geahnt habe sie auch nicht, dass die Beziehung des Angeklagten zu ihr komplizierter gewesen sei, als gedacht: Eine SMS an eine andere Patientin mit Liebesschwüren, seinen Wunsch nach Geheimhaltung ihrer Beziehung und dazu auch noch eine dritte Beziehung zu einer weiteren Mitpatientin: Das alles hatte sie verletzt zurückgelassen. Aufgefallen sei ihr aber, dass der vorher bedrückt wirkende Angeklagte nach der Tat – von der sie erst später erfahren hatte – erleichtert gewirkt habe.

Der Schwager des Opfers, heute 79, der mit der Frau Grundstück an Grundstück wohnte, ließ sich nur zögernd zu deren Verhalten befragen. Zu ihr, der zweiten Frau seines Bruders, habe er keinen herzlichen Kontakt aufbauen können. Er habe nie Streit haben wollen, im Gegensatz zu ihr – sie sei „schwierig gewesen, neidisch und geldgierig“. Bezeichnend sei ihr Grinsen gewesen, mit dem sie ihm im Streit wie einem dummen Jungen die Tür vor der Nase zugeschlagen haben – er habe sich ausgelacht gefühlt.

Seine 72-jährige Schwester hingegen hatte zum Opfer augenscheinlich ein unbelastetes Verhältnis. Den Angeklagten habe sie hingegen von Familienfeiern in unguter Erinnerung: Unzugänglich sei er gewesen, er habe sich nur für sein Handy interessiert. Viele Einzelheiten habe sie nur indirekt erfahren – aber dass er das Opfer mehrfach nach Geld gefragt haben soll, sei ihr bekannt gewesen. Auch, dass nach einmaligen Zahlungen keine Gelder mehr in diesen Zweig der Familie fließen sollten, sei kein Geheimnis gewesen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort