Remscheid Stinkefinger kostet 2000 Euro

Remscheid · Den Stinkefinger zeigen kann teuer werden. Erfahren durfte das nun ein 35-jähriger Autofahrer aus Münster, dem es auf der Autobahn A 1 bei Remscheid offenbar nicht schnell genug gegangen war.

 Die fatale Handbewegung räumte der Mann ein, um der Einstellung des Verfahrens nicht im Weg zu stehen.

Die fatale Handbewegung räumte der Mann ein, um der Einstellung des Verfahrens nicht im Weg zu stehen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

An Allerheiligen 2017 soll er dort derart unheilig unterwegs gewesen sein, dass die Angelegenheit ein juristisches Nachspiel hatte. Erst drängeln und dann noch der Stinkefinger: Das Amtsgericht hatte den Mann wegen Nötigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das wollte der Angeklagte so nicht hinnehmen und ging in Berufung, die nun vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt wurde.

Zu der ihm vorgeworfenen Tat äußern wollte sich der vermeintliche Raser nicht – und eigentlich will er auch den Finger nicht gehoben haben. Die fatale Handbewegung räumte er dann doch ein, um der Einstellung des Verfahrens nicht im Weg zu stehen. 2000 Euro darf er nun an die Verkehrswacht zahlen.

Aber was war überhaupt passiert an besagtem Novembertag, an dem der Angeklagte in Richtung Köln unterwegs gewesen sein soll? Allzu schnell soll das gar nicht gewesen sein, als ihn ein eher langsam fahrender Van auf der linken Spur dazu genötigt haben soll, ihm kilometerweit zu folgen. Mit Lichthupe und dichtem Auffahren soll der Münsteraner seinen Unmut kundgetan und den „Schleicher“ dazu gedrängt haben, auf die Mittelspur zu wechseln. Üblicherweise steht Aussage gegen Aussage. Hier jedoch gab es ein Handyfilmchen, gedreht von den Kindern des Van-Fahrers. Die saßen auf der Rückbank und buchstabierten ihrem Vater das Kennzeichen. Vom Stinkefinger war darauf nichts zu sehen – der Angeklagte soll ihn im Vorbeifahren gezeigt haben.

„Eigentlich spricht das Video für den Angeklagten“, sagte der Richter. Es war zu sehen, dass der Van links mit Tempo 100 unterwegs war. Von Nötigung war keine Rede mehr. Was blieb, war der Finger – und den hat der Angeklagte teuer bezahlt.

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