Remscheid Schlüsseldienst: Verfahren eingestellt

Remscheid · Eine 84-jährige Remscheiderin sollte 1171 Euro für den Schlüsseldienst zahlen und zog vor Gericht. Das Verfahren,das zuvor schon mehrere Instanzen durchlaufen hatte, wurde jetzt gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

 Man sollte schon bevor Probleme auftauchen verschiedene Schlüsseldienst-Anbieter vergleichen und sich Kostenvoranschläge einholen.

Man sollte schon bevor Probleme auftauchen verschiedene Schlüsseldienst-Anbieter vergleichen und sich Kostenvoranschläge einholen.

Foto: dpa (Archiv)

Vor mittlerweile vier Jahren war einer Seniorin aus Remscheid der Schlüssel abgebrochen. Der Schlüsselbart blieb einfach im Türschloss der Haustüre eines Mehrfamilienhauses stecken. Die alte Dame geriet in Panik und rief in ihrer Not den Schlüsseldienst. Die Telefonnummer hatte sie zuvor in einem örtlichen Telefonbuch gefunden.

Auf die Frage nach dem Preis hatte sie keine klaren Auskünfte bekommen, da man nicht wisse, was genau an der Türe gemacht werden müsse. Mit dem Inhaber eines Kölner Schlüsseldienstes, der damals über ein Call-Center zum Noteinsatz gerufen wurde, streitet die 84-Jährige seither vor Gericht. Dabei ging es nicht nur um die Rechnung von 1171 Euro, die ihr der Mann nach getaner Arbeit vorgelegt hatte. Sondern auch darum, dass sie diese nicht bezahlen konnte und wollte - und der "Handwerker" deshalb massiv und einschüchternd damit gedroht hatte, die Polizei rufen zu wollen. Schlussendlich hatte er der Dame weniger Schlüssel ausgehändigt und die Rechnung im Gegenzug auf 850 Euro reduziert.

Im Zeugenstand aussagen konnte die Seniorin krankheitsbedingt am gestrigen Dienstag nicht mehr. Unter anderem deshalb wurde das Verfahren, das zuvor schon mehrere Instanzen durchlaufen hatte, schließlich gegen die Zahlung einer Geldbuße von 1200 Euro eingestellt. Von Wucher könne keine Rede sein, ließ der Verteidiger im Verlauf der Verhandlung verlauten. Er hatte seinen Mandanten in etlichen weiteren Prozessen in NRW vertreten, in denen ihm ebenfalls Betrug und Wucher vorgeworfen worden waren. Auch diese Verfahren wurden eingestellt.

Ob man bei einem 15-Minuten-Lohn von 119 Euro, einer Noteinsatzpauschale von 159 Euro und horrenden Kosten für das ausgetauschte Schloss von Wucher sprechen kann: All das geriet im gestrigen Verfahren allerdings eher zur Nebensache. Stattdessen ging es in dem Verfahren darum, dass in diesem Fall ein vorinstanzliches Urteil von einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung belastend über dem Angeklagten schwebte.

Der Angeklagte wiederum hatte sich über seinen Anwalt bei der Seniorin entschuldigt und über deren Sohn die Kontodaten der Geschädigten erfragt, um dann vor wenigen Tagen 400 Euro Wiedergutmachung an die 84-Jährige überweisen zu können.

Da die Frau selbst wegen ihres Gesundheitszustandes nicht mehr befragt werden konnte und das Oberlandesgericht Düsseldorf das vorherige Urteil bereits aufgehoben und die Sache ans Wuppertaler Landgericht zurückverwiesen hatte, sah das Berufungsgericht gestern augenscheinlich keine andere Möglichkeit als die Einstellung des Verfahrens.

(RP)
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