Remscheid Schlägerei: 36-Jähriger freigesprochen

Remscheid · Zu Unrecht auf der Anklagebank sitzend sah sich ein 36-jähriger Remscheider, der gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung umgehend Berufung eingelegt hatte.

 Die Geschichte, die der Angeklagte zu erzählen hatte, hörte sich gänzlich anders an als das, was in der Anklageschrift gestanden hatte.

Die Geschichte, die der Angeklagte zu erzählen hatte, hörte sich gänzlich anders an als das, was in der Anklageschrift gestanden hatte.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die wurde nun vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt. Der Angeklagte zog es vor, sich selbst zu verteidigen. Lautstark und unübersehbar aufgebracht ließ er die Vorsitzende Richterin wissen, dass sie den Falschen vor sich sitzen habe.

Die Geschichte, die der Angeklagte zu erzählen hatte, hörte sich gänzlich anders an als das, was in der Anklageschrift gestanden hatte. Er jedenfalls habe das vermeintliche Opfer, das er selbst für den Täter hält, gut gekannt. Der Mann soll sein Nebenbuhler gewesen sein, mit dem ihn seine Freundin einst betrogen haben soll. Andernorts wäre der Beziehungsstatus wohl kompliziert geworden – hier allerdings raufte sich das Pärchen wieder zusammen und soll fortan vom späteren Opfer verfolgt worden sein. Der Nebenbuhler habe ihm und seiner Freundin ständig aufgelauert mit der Absicht, ihm die Freundin auszuspannen. Das habe er auch mehrmals der Polizei gemeldet, die jedoch nichts gegen das Stalking unternommen habe. Als er am besagten Tag das Haus verlassen wollte, soll ihm das „Opfer“ bereits aufgelauert haben. Den Gürtel habe er nur aus der Hose gezogen, um sich gegen dessen Angriff wehren zu können – und dann habe er auch schon die Bierflasche am Kopf gehabt.

Als die Polizei anrückte, wurden beide Männer mit blutenden Kopfwunden aufgegriffen. Wer zuerst zugeschlagen haben soll, hatte sich offenbar vor Ort nicht mehr klären lassen. Ein Zeuge, der vor der Prügelei mit dem vermeintlichen Opfer vor der Tür des Angeklagten gestanden hatte, räumte ein, dass der Freund schon zuvor angekündigt haben soll, auf den Angeklagten einschlagen zu wollen. „Er hat solche Gesten gemacht mit der Hand am Hals“, erinnerte sich der Zeuge an Todesdrohungen gegen den Angeklagten. Dass der Zeuge minutenlang überlegen musste, um dann doch nichts Genaues zum Tathergang sagen zu können, belastete das vermeintliche Opfer eher, als das es zu dessen Entlastung beigetragen hätte.

Weitere Zeugen waren zwar geladen worden, aber nicht gekommen. Und auch deren spontan angeordnete Vorführung durch die Polizei war erfolglos geblieben. Das Opfer selbst hat offenbar keinen festen Wohnsitz, dafür nach Aussage eines Zeugen aber ein Alkoholproblem. Da der Mann zu keiner Gerichtsverhandlung gekommen und von der Polizei auch nicht ausfindig zu machen war, konnte er nicht als Zeuge gehört werden. Die Kammer hielt es nach der Beweisaufnahme für möglich, dass der Angeklagte auch das Opfer gewesen sein könnte und sprach ihn frei.

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