Brutale Racheaktion Remscheider wegen Nacktvideos überfallen

Remscheid/Wuppertal · Das große Bedauern kam zu spät und rettete nicht vor einer empfindlichen Bewährungsstrafe. In einer eher steinzeitlichen Racheaktion hatten vier Remscheider, zwischen 22 und 28 Jahre alt, im Oktober 2019 einen 58-jährigen Bekannten in seiner Wohnung überrascht.

 Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte die Angreifer zu Bewährungsstrafen.

Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte die Angreifer zu Bewährungsstrafen.

Foto: David-Wolfgang Ebener

Der Grund: eine gleichermaßen steinzeitliche Schlüsselloch-Guckerei des Älteren mittels einer Digitalkamera in das Badezimmer, in dem zwei Freundinnen aus wohl nicht ganz so nobler Gastfreundschaft öfter duschen durften.

Eine davon war als Tagesgast häufig in der Wohnung und bekam rote Ohren, als sie in dem – für Bewerbungsschreiben ausgeliehenen – Laptop über verschiedene Filme mit ihr als hüllenloser Hauptdarstellerin stolperte. Die Angst, dass diese Filme möglicherweise im Internet verteilt werden, ließ sie nach ihrem Freund rufen. Der, als Gerüstbauer nicht gerade schwächlich und ausweislich der Vorstrafenliste auch sonst kein Bedenkenträger, sah daraufhin rot, suchte umgehend mit zwei Freunden den Laptop-Besitzer heim und verlangte die Herausgabe der Filme.

Der stritt alles ab, der Gerüstbauer kürzte durch heftige Schläge ins Gesicht eine Diskussion ab und ließ mit der Gruppe neben dem Laptop auch noch andere Wertgegenstände, Erinnerungsstücke, eine Gaspistole und sogar Lebensmittel einsammeln. Eine klassische Racheaktion – eine „Scheißaktion“, wie der Hauptangeklagte reumütig bereits im Vorfeld der Verhandlung zugab. Der Geschlagene erlitt bei der Attacke Brüche im Gesicht, musste mehrfach operiert werden und ist auch heute noch nicht schmerzfrei.

Am Amtsgericht Remscheid bekam er wegen der Ausspähung mittlerweile eine Strafe, vertrug sich bei dieser Gelegenheit aber mit seinen Kontrahenten. Gegenseitige Entschuldigungen wurden auch offiziell ausgesprochen, der Schläger und seine Freundin sammelten sogar Schmerzensgeld, um der Sache die Spitze zu nehmen.

Dies wurde vom Amtsgericht Wuppertal honoriert. Der Gerüstbauer und seine mittlerweile Verlobte wurden wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Raubes zu einem Jahr und elf Monaten respektive sieben Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt, die Prognose sei positiv. Der Dritte im Bunde, eher im Hintergrund, wurde als Mittäter zu zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Denn während das Pärchen die entwendeten Gegenstände umgehend zurückgegeben hatte, blieben die von ihm mitgenommenen Teile verschwunden.

Die Gruppe widerstand immerhin der Versuchung, den unbekannt gebliebenen Vierten zu belasten.

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