Remscheider nimmt Berufung zurück „Blüten“ und Bedrohung – Strafe bleibt bestehen

Remscheid · Das Urteil am Amtsgericht Remscheid wegen Geldfälschung und Bedrohung war moderat. Extrem moderat, wie der Vorsitzende Richter bei der Berufungsverhandlung am Landgericht Wuppertal feststellte und damit vorgab, wie er die Erfolgsaussichten einschätzte.

Das Urteil – eine Verwarnung und dazu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit – sei bei drei Vorverurteilungen zu geringem Dauerarrest wegen Körperverletzung nicht der Rede wert – und auch nicht den Aufwand eines Berufungsverfahrens. Ähnlich sah es nach einer kurzen Beratung auch der Pflichtverteidiger, der seinen Mandaten vorher noch nie gesehen hatte.