Remscheid unterstützt freie Träger Rettungsschirm für das soziale Netz

Remscheid · Sie leisten täglich wichtige Arbeit: Inklusionshelfer begleiten und unterstützen behinderte Kinder oder Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Schule oder der Kita – und entlasten damit auch die Eltern.

Remscheider Rettungschirm für das soziale Netz
Foto: dpa

Doch seit März sind die Schulen und Kitas auch in Remscheid geschlossen, die Arbeit vor Ort fällt aus. Und damit die Einnahmen für die Vereine, bei denen die Inklusionshelfer angestellt sind.

Für die Vereine und freien Träger, die in diesen und anderen Bereichen der Jugendhilfe arbeiten, kann die Stadt nun einen Rettungsschirm spannen.

Möglich macht das das aktuell von Bund und Land erlassene „Sozialdienstleister-Einsatzgesetz.“ Das klinge sperrig, sei aber „gut durchdacht ist“, sagt, Sozialdezernent Thomas Neuhaus. Das Gesetz erlaubt es der Stadt, 75 Prozent der Gelder, die im Haushalt eingeplant sind, an die Träger zu überweisen, auch wenn sie aktuell keine Leistung erbringen.

Das ist nicht nur eine gute Nachricht für freie Träger wie die „Verlässliche“, die sich um Betreuung an Schulen kümmert. Auch die Stadt atmet auf. „Brechen uns solche Strukturen weg, haben wir sie nicht mehr, wenn die Pandemie vorbei ist“, sagt Neuhaus. Denn die Aufgaben, die die Vereine im Auftrag der Stadt erfüllen, bleiben ja. Auch nach der Corona-Pandemie „werden weiter Menschen mit Behinderungen betreut werden“, sagt Neuhaus.

Das Gesetz regelt zunächst die Zeit bis zum 30, September, „kann aber bei Bedarf bis Ende 2020 verlängert werden“, sagt der Leiter des Fachdienstes Jugend, Egbert Willeke.  Die Gültigkeit der Regelung gilt rückwirkend ab dem 16. März.  Auch Willecke zeigt sich erleichtert über die schnell wirkende Regelung. „Wir brauchen diese Strukturen nach der Corona-Krise.“

Das Gesetz erlaubt es der Kommune, das Stammpersonal der freien Träger für andere Aufgaben einzusetzen, die sich durch die Pandemie ergeben, berichtet Neuhaus.   Ein denkbarer Einsatzort könnte etwa das Gesundheitsamt sein, wo durch die Nachverfolgung der Kontakte von Corona-Patienten gerade jede Menge Arbeit anfällt. Weitere  Hilfen seien denkbar, die dann jeweils mit den Trägern abgestimmt würden.

Wie Carsten Thies, Leiter des Fachbereichs Soziales und Wohnen, berichtet, hat die Stadt die Träger angeschrieben, um sie über die neue Gesetzes.Lage zu informieren. Elf von ihnen haben bereits Anträge gestellt.

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