Remscheider verurteilt Wegen 45 Euro ins Gefängnis

Remscheid/Wuppertal · Es gibt das Bild vom Flügelschlag eines Schmetterlings, aus dem in der Folge in Japan ein Taifun entsteht. Ähnliche Katastrophen im privaten Bereich versuchte ein 20-jähriger Remscheider jetzt mit einer Berufung vor dem Landgericht Wuppertal zu verhindern

 Immerhin kann der Remscheider in Haft seine Ausbildung fortsetzen.

Immerhin kann der Remscheider in Haft seine Ausbildung fortsetzen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Eine sonst unstrittige Jugendstrafe von zwölf Monaten Haft möge bitte nachträglich zur Bewährung ausgesetzt werden. Auslöser für das harte Urteil des Amtsgerichts war ein Vorfall innerhalb seiner Clique gewesen: Zu viert habe man sich an einem Spielplatz in Remscheid getroffen, um Marihuana zu rauchen. Aber der Lieferant fehlte, also ging man zu ihm nach Hause, dort habe eine Prügelei begonnen.

Erst sei die Freundin, dann seien Hausbewohner zur Hilfe gekommen und hätten die Gruppe getrennt. Gleichzeitig sei die Geldbörse des Dealers ausgeräumt worden. Wegen dieser nun fehlenden 45 Euro erkannte das Amtsgericht Anfang dieses Jahres auf Diebstahl, sprach die Kumpel frei und verurteilte den Remscheider zur Haftstrafe.

Denn statt Windstille war es schon länger ziemlich stürmisch – bereits ein Jahr vorher war er wegen einer Drogensache zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden, und der Diebstahl fiel in diese Bewährungszeit. Also wurde die alte Jugendstrafe mit der neuen zusammengefasst, die leichtsinnig riskierte Bewährungschance nicht noch einmal ausgesprochen.

Und der Sturm blies noch aus anderen Richtungen: Offen ist ein Gerichtsverfahren wegen einer Bedrohung im April vergangenen Jahres, als der Eifersüchtige mit einem Messer vor seiner Freundin herumfuchtelte. Dazu das Wetterleuchten eines verräterisch positiven Drogenscreenings ausgerechnet zur damaligen Hauptverhandlung.

Mit einer seitdem durchaus positiven Entwicklung hätten sonst der Angeklagte und sein Anwalt punkten können: keine Drogen mehr seit dem harten Urteil, erfolgreicher Beginn einer Zahntechnikerlehre, umfangreiche Bemühungen um einen Therapieplatz, geordnete Familienverhältnisse als Vater einer kleinen Tochter.

Aber trotzdem – nach langer Beratung konnte sich das Landgericht in einer vorläufigen Bewertung nicht mit der gewünschten Milderung der Strafe anfreunden. Das krasse Bewährungsversagen sah es als Blitzeinschlag, die nur unzureichenden Bemühungen um einen Therapieplatz und zu viele Einträge im Zentralregister als Donnergrollen. Auch die klare Trennung von seiner alten Drogen-Clique schien dem Gericht zu fehlen, der 20-Jährige wohne immer noch bei seiner Mutter im gleichen Viertel.

Die Rücknahme der Berufung schien darum fast logisch. Als Lichtblick zwischen dunklen Wolken erscheint dem Remscheider wohl nur, dass die angefangene Ausbildung nicht vergebens sein muss, sondern in der Haft weitergeführt werden kann.

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