Remscheider Gefängnis Verhandlung nach Streit in der JVA
Remscheid/Wuppertal · Schlägerei mit Körperverletzung unter Häftlingen im Gefängnis? Die Bilder, an die man sich bei so was gleich erinnert, dürften von amerikanischen Filmen geprägt sein – aber spielte sich so etwas auch in der JVA Remscheid ab?
Der 24-jährige Angeklagte, klein und schmächtig, der gegen ein Urteil des Amtsgerichts Remscheid wegen der gegen ihn verhängten fünf monatigen Jugendstrafe in die Berufung gegangen war, entsprach nicht gerade dem Bild des brutalen Schlägers. Ein unbeschriebenes Blatt war er nicht gerade – dagegen sprach ein Alkohol- und Aggressionsproblem, das letztlich zum derzeitigen Absitzen einer bereits zuvor verhängten zweijährigen Jugendstrafe geführt hatte. Aber auf den Nachschlag, die Haftverlängerung um fünf Monate, hätte er gerne verzichtet – deshalb nun die Berufungsverhandlung.
Der Vorfall, der zur Klage wegen Körperverletzung geführt hatte, entstand wohl aus gegenseitigen Beleidigungen mit einem Mithäftling und hatte sich hochgeschaukelt. Der war nämlich sauer wegen einer unangekündigten Zellendurchsuchung – und hatte den Angeklagten einen „Zinker“ genannt, weil er sich von diesem wegen irgendwas bei der Leitung der JVA angeschwärzt fühlte. Das Reizwort „Zinker“, eine der bösesten Beleidigungen in einer JVA, ließ den Angeklagten auf einer Treppe ausrasten. Die Stufen hinunter, ein Schlag mit der flachen Hand gegen den Brustkorb des Opfers folgte – so schilderte es eine Aufseherin. Verletzungen: keine.
Denn: Laut übereinstimmender Schilderung handelt es sich aus Sicht des Verteidigers und auch der Aufseherin in der JVA beim Opfer um einen „Hünen, einen Goliath“, zwei Köpfe größer als der Angeklagte und doppelt so massig – was kümmern einen Leuchtturm die Wellen? Der fackelte dann auch nicht lange und zerriss mal eben das T-Shirt des Angeklagten. Das führte zum Großalarm – man weiß ja nie, was noch kommt.
„Eine Körperverletzung ist es auch dann, wenn keiner was abbekommen hat“, war dazu von der Richterin zu hören. Obwohl der Angeklagte und sein „Opfer“ sich längst vertragen haben, eine schriftliche Entschuldigung akzeptiert und ein „Schmerzensgeld“ von 500 Euro angeboten und bezahlt wurde, wehrte sich die Staatsanwältin gegen eine Einstellung des Verfahrens – auch gegen eine mindere Geldstrafe. Auf Rücknahme der Berufung, wie es die Richterin gehofft hatte, wollte sich wiederum der Verteidiger des Angeklagten nicht einlassen. Das vermeintliche Opfer hatte man nicht geladen – dabei wäre das ziemlich einfach gewesen, weil der Mann ja noch in Haft sitzt. Jetzt soll er dennoch bei einem eilig anberaumten Fortsetzungstermin als Zeuge aussagen, damit man sich ein besseres Bild machen kann.