Verfahren wegen Katzenfutter-Diebstahl gegen Remscheider eingestellt Gericht findet: Es gibt Wichtigeres

REMSCHEID/WUPPERTAL · Fisch oder Fleisch? Das wollte der Berufungskläger, ein 61-jähriger pensionierter Beamter aus Remscheid wissen, der jetzt vor dem Landgericht Wuppertal gegen eine Geldstrafe von 1200 Euro protestierte, die ihm das Amtsgericht wegen Ladendiebstahl aufgebrummt hatte.

 Am Landgericht Wuppertal wurde die Berufung verhandelt  – und wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Am Landgericht Wuppertal wurde die Berufung verhandelt – und wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Sogar eine Freiheitsstrafe habe zur Diskussion gestanden, weil die angebliche Tat am Nikolaustag letzten Jahres noch in der Bewährungsphase einer anderen Geschichte stattgefunden habe.

Er sei damals im Aldi an der Kölner Straße vor dem Einkauf mit seiner Stofftasche zur Kassiererin gegangen, und habe eine kleine und eine große Packung Katzenfutter sowie Gemüse vorgezeigt. All das habe er gerade bei Edeka gekauft. Das jetzt mit in den Laden zu nehmen sei kein Problem, habe die Kassiererin gesagt.

Interessant für ihn und seine Katzen sei ein Sonderangebot der gleichen Marke gewesen, wodurch  der Preis von 6,48 auf 2,99 Euro heruntergesetzt worden wäre. Der Kauf bei Edeka, wo er sonst das Futter hole, sei für ihn als Muster gedacht gewesen – am Futterregal habe er sorgfältig vergleichen wollen, ob das Sonderangebot nun identisch und eher mit Fisch- oder mit Fleischaroma wäre. Katzen seien schließlich anspruchsvoll. Er habe dann Packungen des Katzenfutters in den Einkaufswagen gelegt, seine mitgebrachte große Packung in seiner Weste verstaut (was er heute als Fehler einsah) und bezahlt.

Auf dem Weg zum Blumenladen habe ihn der Ladendetektiv gestellt. Wären jetzt die Bons beider Läden miteinander verglichen worden, hätte Klarheit geherrscht – aber der Remscheider hatte diese an den Kassen liegen gelassen. Vorwurf also: Nichtbezahlung einer großen Packung.

Was er nun wo gekauft habe? Was aus dem Regal in den  Einkaufswagen gewandert ist, habe auch der Detektiv nicht gesehen. Und ein sichtlich genervter Anwalt wies auf sich widersprechende Zeugenaussagen in der ersten Instanz hin. Außerdem habe der Detektiv seine kleine Packung mit denen im Regal verglichen und vermutlich dort eingeräumt. Das müsse von der angeblichen Schadensumme auf jeden Fall abgezogen werden.

Ob die Schadensumme – wenn überhaupt – nun 6,48 Euro, 2,99 Euro oder noch weniger sei – dies mit großem Aufwand nachzuweisen fand die Kammer unter der Würde des Gerichts. Es gebe Wichtigeres, deshalb wurde unter allgemeinen Einverständnis das Verfahren nach Paragraf 153 wegen Geringfügigkeit eingestellt.

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