Remscheider vor Gericht Verfahren endet mit Freispruch für den Angeklagten

Remscheid · Seit dem Schuldspruch das Amtsgerichtes schwebte ein Damoklesschwert über dem mittlerweile 22-jährigen Angeklagten.

Seit dem Schuldspruch das Amtsgerichtes schwebte ein Damoklesschwert über dem mittlerweile 22-jährigen Angeklagten. Dort war die sexuelle Nötigung verhandelt worden, wegen der er sich vor drei Jahren zu verantworten hatte. Angezeigt hatte ihn seine Frau, wobei nicht ganz klar war, ob es sich bei dem Bündnis mit der damals 17-Jährigen um eine Ehe oder um eine Verlobung gehandelt haben soll. Beide stammten aus Afghanistan und waren zwangsverheiratet worden mit der Maßgabe seitens des Brautvaters, seine Tochter „unberührt zu lassen“.

Genau dagegen soll der Angeklagte verstoßen haben. Und das aus Sicht der Frau und auch der Staatsanwaltschaft so, dass das Amtsgericht gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt hatte. Was genau bei besagtem Übergriff passiert sein soll, war allerdings nicht mehr zu klären. Polizeiliche Vernehmung, gutachterliche Untersuchung und dann auch noch im Zeugenstand: Sechsmal hatte die Frau erzählt, was genau sich zugetragen haben soll. Sechsmal hörte sich die Geschichte anders an. Der Angeklagte wiederum hatte den Schriftverkehr mit potenziellen Arbeitgebern mitgebracht, die ihm zwar einen Job in Aussicht gestellt hatten, aber erstmal das Urteil des Berufungsverfahrens abwarten wollten. Mit im Gerichtssaal: Die neue Gefährtin des jungen Mannes, beide erwarten im September ihr erstes Kind. Das wird nun mit einem nicht vorbestraften Vater aufwachsen können – die Berufungsrichterin jedenfalls sprach den Remscheider von den Tatvorwürfen frei. Zu diffus sei das gewesen, was das vermeintliche Opfer vor Gericht vorgetragen hatte.

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