Remscheider vor Gericht Vater gesteht sexuellen Missbrauch seiner beiden Töchter

Remscheid/Wuppertal · Der Angeklagte aus Remscheid entschloss sich zu einem umfassenden Geständnis unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Den Opfern bleibt damit die Vernehmung zu den intimen Details erspart.

 Insgesamt 65 Missbrauchsfälle seit 2009 stehen in der Anklageschrift.

Insgesamt 65 Missbrauchsfälle seit 2009 stehen in der Anklageschrift.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Landgericht habe ihm ein Angebot gemacht, das er nicht ablehnen könne – so schien der 39-jährige Remscheider auf der Anklagebank wohl die nüchterne Aufzählung der Verfahrenswege zu werten, innerhalb derer über die Vorwürfe des jahrelangen Missbrauchs an seinen Töchtern geurteilt werden muss.

Insgesamt 65 solcher Straftaten seit 2009 stehen in der Anklageschrift. Im Falle seines Schweigens drohe bei einer Verurteilung Haft bis zu 15 Jahren, nicht gerechnet eine drohende Unterbringung auf Dauer in einem psychiatrischern Krankenhaus. Ein aktives Geständnis könne mit 30 Prozent Nachlass belohnt werden. Weitere Pluspunkte könne er sammeln, wenn den Opfern die Belastung durch eine Vernehmung erspart bleibe. Bei guter Führung und einer positiven Prognose könne man nach einem Teil der Haft auf die „Zweidrittel-Regel“ kalkulieren. 

Daraufhin entschloss sich der Angeklagte zu einem umfassenden Geständnis unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Den Opfern bleibe damit die Vernehmung zu den intimen Details erspart. Bei der Menge der Anklagepunkte sei es schließlich unerheblich, ob es im ersten Vergehen 2009 an der damals siebenjährigen älteren Tochter wirklich zum Äußersten kam. Auch für den von der Schwester verhinderten Versuch, sich an der jüngeren Tochter zu vergehen, könne eine detaillierte Zeugenaussage nur Nuancen zu der kommenden Verurteilung beitragen. Eine reduzierte Vernehmung der an Epilepsie erkrankten Älteren wird sich auf ihren heutigen Zustand beschränken.

Nach den Taten soll der Angeklagte für ein Jahr zu seiner Mutter in die Türkei abgetaucht sein. Erst nach seiner Rückkehr im Oktober 2019 sollen Ehefrau – die angeblich seit 2016 von den Vorfällen wusste – und ältere Tochter Anzeige erstattet haben. Es folgte die Verhaftung.

Inwieweit die angegebene Rauschmittelsucht des Angeklagten die Taten beeinflusst hat, können nur noch Gutachten erleuchten. Ein Befangenheitsantrag gegen den vom Gericht eingesetzten Gutachter Dr. Willmann wurde als unbegründet abgelehnt, aber, so der Verteidiger, es fehle am Vertrauen.

Einer Exploration bei dem im Prozess bereits tätigen Prof. Faustmann würde man aber zustimmen. Der soll eigentlich die Auswirkungen bei den Töchtern begutachten. Das Gericht scheint keine Kollision zu sehen und ordnete den Professor in der Hoffnung auf einen „Erkenntnisgewinn“ bei.

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