Prozess gegen Remscheider Streit um Sexvideo landet vor Gericht

Remscheid · Der Tatvorwurf: Strafvereitelung. Die Gemengelage: kompliziert. Die Wellen schlugen hoch im Berufungsverfahren eines Remscheiders, der es nicht einsah, wegen einer vermeintlichen Falschaussage 1200 Euro zahlen zu sollen.

 Am 7. Oktober gibt es eine Fortsetzung.

Am 7. Oktober gibt es eine Fortsetzung.

Foto: dpa/Peter Steffen

Dazu hatte ihn das Amtsgericht verurteilt, nachdem er bei seiner polizeilichen Vernehmung vom Sexvideo eines Freundes plötzlich nichts mehr gewusst haben wollte.

Dabei soll er es gewesen sein, der seiner damaligen Freundin von der Existenz dieses Videos erzählt hat. Nun trafen sich der Angeklagte und seine als Zeugin geladene Ex vor Gericht wieder – und es flogen die Fetzen. Beide sollen sieben Jahre in einer On-Off-Beziehung verbandelt gewesen sein und als Prozessbeobachter weiß man nun, wer wen wie oft betrogen hat.

Auch als Zeugin geladen: Die Frau, die auf dem Sexvideo gegen ihren Willen gefilmt worden sein soll. Sie ist die beste Freundin der Ex des Angeklagten – unter Tränen erinnerte sich sich nun erneut an den Moment, als der verurteilte „Video-Filmer“ ihr und der Freundin das Video gezeigt habe. Sie habe selbst nicht hinschauen können, die Freundin habe aber ihr Tattoo auf dem Rücken erkannt. Der Filmer habe das Video sofort gelöscht, es aber vorher dem Angeklagten gezeigt. Dem scheint gefallen zu haben, was er gesehen hatte. Jedenfalls mutmaßten die beiden Freundinnen nun vor Gericht, dass das der Grund gewesen sein müsse, dass er hinter dem Rücken seiner Ex mit deren Freundin habe anbändeln wollen. 

Sie blicken nicht mehr durch? Ja, das konnte passieren in einem Prozess, in dem am Ende nur eines geklärt werden muss: Wollte der Angeklagte den mit ihm befreundeten „Filmer“ schützen, obwohl er selbst es gewesen sein soll, der gegenüber seiner Ex davon erzählt hatte? Er selbst bestreitet das, die Frauen sahen das anders. Sie hatten damals selbst Ermittlungen angestellt, nachdem der Angeklagte zwar vom Video erzählt, den „Filmer“ aber namentlich nicht genannt haben soll. Sie seien fix die „Beziehungen“ der Gefilmten durchgegangen und hätten denjenigen, der infrage gekommen sei, selbst aufgesucht. Der habe gestanden. Weinend habe er die Aufnahme gelöscht. Als Zeuge zum Gerichtstermin erschienen ist er nicht, deshalb gibt es am 7. Oktober noch eine Fortsetzung.

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