Remscheider vor Gericht Strafzahlung soll Haft verhindern

Remscheid/Wuppertal · Ein ehemaliger Besitzer eines Remscheider Metallbaubetriebes war wegen 37 Betrugsfällen verurteilt worden. Bewährungsauflage war eine Zahlung von 3600 Euro gewesen.

 Es ist der letzte Anlauf, um die Haft zu vermeiden.

Es ist der letzte Anlauf, um die Haft zu vermeiden.

Foto: dpa/Oliver Berg

„Mein Mandant nimmt mich nicht ernst“, klagte der Rechtsanwalt vor der Verhandlung entnervt, denn bislang habe dieser auf seine Schreiben zur Vorbereitung der Berufung überhaupt nicht reagiert.

Vorausgegangen war die Verurteilung des ehemaligen Besitzers eines Remscheider Metallbaubetriebes wegen Insolvenz­vergehens. In Summe listete das Gericht 37 Fälle von Betrug auf. Das sei zu erwarten gewesen, habe er doch gegen die drohende Insolvenz ankämpfen wollen und an Projekten weitergearbeitet, argumentierte er am Amtsgericht.

Dafür habe er voller Optimismus noch Teile bestellt, obwohl im Raume stand, dass er die höchstwahrscheinlich nie würde bezahlen können. Die Insolvenz war unausweichlich, der Betrieb nach 38 Jahren abgewickelt – der ehemals selbstständige Handwerker war auf die Grundsicherung angewiesen.

Das Amtsgericht war in der ersten Instanz von der ursprünglichen Strafforderung nach einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung abgerückt, übrig blieben ein Jahr Haft auf Bewährung. Als Bewährungsauflage sei eine in der aktuellen Situation unbezahlbare Summe in den Raum gestellt und – so der Anwalt – nach zähen Verhandlungen auf 3600 Euro reduziert worden, zahlbar in Monatsraten von je 100 Euro.

Der Verurteilte ließ sofort die Berufung einreichen und schien damit wohl vor allem diese Bewährungsauflage angreifen zu wollen. Da war die stille Befürchtung, in seiner Situation selbst diese geringe Forderung nicht zahlen zu können. Dass eine Berufung in einem solchen Fall keinen Erfolg verspricht und er besser direkt mit dem zuständigen Amtsgericht über Stundungen und Streckung der Summe aus dem Urteil verhandelt hätte, will ihm der Anwalt mehrfach erklärt haben. Die drohende Falle in dieser Situation schien der Angeklagte überhaupt nicht wahrgenommen zu haben – werden die Bewährungsauflagen nicht erfüllt, folgt die Aufforderung zum Haftantritt.

Die Vermutung, dass ihn das Insolvenzverfahren auch vor diesen Zahlungen bewahren könne, konnte ihm auch der genervte Anwalt bislang nicht austreiben. Erst bei einer heftigen Diskussion auf dem Gerichtsflur – vor der Berufung am Donnerstag – schien ihm die Situation klargeworden zu sein. Ziemlich verdattert nahm er den Anwalt jetzt ernst. Es stand alles auf des Messers Schneide.

Auf das hoch und heilige Versprechen hin, am nächsten Tag mit einer größeren ausgeliehenen Summe im Büro des Anwalts aufzutauchen, um die Bewährungsauflage wenigstens teilweise auszugleichen, kam Bewegung in die Sache.

Der Anwalt verhandelte erfolgreich auf Stillhalten des Gerichts, die untaugliche Berufung wurde sofort zurückgenommen, jetzt kommt mit der Teilzahlung der noch offenen Forderung der letzte Anlauf, um den „Worst Case“, also die Haft, zu vermeiden.

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