Gericht in Wuppertal Strafe für Steuerberater reduziert

Remscheid · Der Berufung eines Remscheider Steuerberaters beim Landgericht Wuppertal gegen seine Verurteilung wegen nicht rechtzeitig abgegebener eigener Steuererklärungen wurde in den wichtigsten Punkten stattgegeben.

 Gericht und Staatsanwältin befanden, dass keinerlei kriminelle Energie erkennbar war.

Gericht und Staatsanwältin befanden, dass keinerlei kriminelle Energie erkennbar war.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Vom AG Remscheid war er deswegen und den damit zusammenhängenden USt-Verkürzungen zu einem Jahr und zwei Monaten Haft verurteilt worden.

„Ich bin überrascht über das Strafmaß“, so eröffnete der Vorsitzende Richter Jung in Wuppertal: „Ich sehe die Erfolgsaussichten dieser Berufung als ausgesprochen günstig an.“ Denn, darin waren sich Gericht und Staatsanwältin einig, es sei keinerlei kriminelle Energie erkennbar, aufgelaufene Steuerschulden seien vollinhaltlich bezahlt worden. Und vor allem hätten die Mandanten des Steuerberaters keine Nachteile erfahren.

Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Der Angeklagte tat sich schwer, die allmähliche Entwicklung vor fast zehn Jahren zu schildern, die wohl mit einem privaten Zerwürfnis begann und die ihn zu lähmen schien. „Ich hatte mich fast selbst aufgegeben, hab mich vollidiotisch selbst blockiert und dadurch viel mehr Steuern gezahlt als notwendig.“ Die Folgen der ersten fehlenden Erklärungen hätten ihn ab dem Jahr 2012 überrannt. Da habe sich „ein Riesen-Papierberg aufgetürmt“, wie es der Steuerberater beschrieb. Zusätzlich habe eine Versicherung wegen angeblich fehlender 133 Euro einen Insolvenzantrag gestellt, was ihm die Verfügung über seine Konten nahm. Dieses Verfahren wurde zwar eingestellt, da ihm die Versicherung sogar noch Gelder zurückzahlen musste. Aber wären nicht Freunde und Familienangehörige zu Hilfe gekommen, hätte das böse enden können.

Ähnlich katastrophal entwickelte sich die Refinanzierung durch eine namhafte Bank, die ihn falsch beraten habe und so noch zusätzlich für einen sechsstelligen Schaden sorgte. Hier aber, so der Angeklagte, stehe wohl eine Einigung mit der Bank kurz bevor. Fazit: Es seien wohl noch einige Steuererklärungen abzugeben, aber das sei auf einem guten Weg. Der Anwalt argumentierte gegen die Rechtsfolgen und forderte die Umwandlung in eine Bewährungsstrafe für den Steuerberater, der mit den Gerichten voll kooperiert hatte. Gericht und Staatsanwältin pflichteten dem bei.

Die Staatsanwältin mahnte zwar, er dürfe als Steuerberater nicht den Kopf in den Sand stecken, forderte aber in ihrem Plädoyer sogar eine Minderung der ursprünglichen Haftstrafe auf zehn Monate mit Bewährung auf drei Jahre. Diesem Vorschlag kam das Gericht nach. Einer zusätzlichen monatlichen Zahlung von 200 Euro über zwei Jahre für eine gemeinnützige Einrichtung stimmte der Steuerberater ohne Zögern zu.

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