Remscheider wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht Schwere Vorwürfe gegen 39-Jährigen

Remscheid/Wuppertal · In 64 angeklagten Missbrauchsfällen muss sich derzeit ein 39-jähriger Vater zweier Töchter vor dem Landgericht Wuppertal verantworten. Bereits im Jahr 2009 soll er seine damals neunjährige ältere Tochter vergewaltigt haben.

 Der Prozess begann bereits um 7 Uhr morgens.

Der Prozess begann bereits um 7 Uhr morgens.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Mann soll das Kind ins Bad der elterlichen Wohnung gezogen, mit Schlägen gefügig gemacht und dann auf dem Ehebett missbraucht haben.

Nach der Trennung von seiner Ehefrau im Jahr 2018 habe er das Mädchen schließlich erneut missbraucht – von der Schule abgeholt, habe er es in den Laderaum seines Kleintransporters gezerrt, soll es mit Gewalt entkleidet und sexuell genötigt haben. Die Übergriffe sollen sich gehäuft haben, scheinbar ohne dass es jemand mitbekam oder mitbekommen wollte. Insgesamt über 60 Mal soll er das eingeschüchterte Mädchen unter Schlägen vergewaltigt haben.

Im Januar 2019 verging er sich dann in der Wohnung an der jüngeren, damals neun Jahre alten Tochter. Auf die Schreie der geschlagenen Schwester soll die Ältere aufmerksam geworden und ins Schlafzimmer gestürmt sein – das soll der vorläufige Endpunkt gewesen sein. Wer nun die Polizei alarmiert hat, ist noch nicht bekannt, jedenfalls wurde der Remscheider umgehend verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Bereits um 7 Uhr morgens begann der Prozess mit einem Paukenschlag: Per Fax beantragte der Verteidiger, den psychiatrischen Gutachter Dr. Willmann für befangen zu erklären – was den Prozess auf unbestimmte Zeit verzögern könnte. Die Begründung: Der Gutachter habe lediglich nach Blick in die Akten ein oberflächliches psychiatrisches Gutachten geschrieben und seinen Mandanten darin schlecht aussehen lassen.

Protest kam daraufhin von Gericht und Gutachter: Der Angeklagte habe bislang jede Aussage verweigert. Wer sich nicht explorieren lasse, müsse in Kauf nehmen, dass sich aus den Akten durch Vernehmungen und Zeugenaussagen ein möglicherweise einseitiges Bild formen lasse.

Formulierungen, die der Kürze halber die Taten „tatsächlich“ und nicht „möglich“ erscheinen lassen, wären dadurch verzeihlich, dass es sich um einen Vorentwurf handle. Der musste nach Ausfall des geplanten Gutachters in Eile zusammengestellt werden. Das endgültige Gutachten ergäbe sich erst aus dem Verlauf des Prozesses, erklärte am Dienstag ein sichtlich betroffener Dr. Willmann.

Der Antrag des Verteidigers wurde nach einer kurzen Beratung abgelehnt. Die Folge der Streiterei: Ohne sonst üblichen Ausschluss der Öffentlichkeit wurden hier über Zitate aus dem Gutachten erstaunlich viele Details bekannt, die eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Wenigstens ist sicher, dass den bei dem Prozess als Zeugen geladenen Schwestern mittels einer Sichtblende der Blickkontakt mit dem Angeklagten erspart bleiben soll.

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