Remscheider verurteilt Raser nimmt Berufung zurück

Remscheid · Das Verfahren drehte sich über die Jahre in einer großen Schleife. Vorwurf gegen einen damals 27-jährigen Remscheider: vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs im Januar 2020, ohne Fahrerlaubnis, aber mit 2,1 Promille Alkohol im Blut.

Der Verurteilte konnte sogar für kurze Zeit entwischen, wurde aber in einem Fast-Food-Tempel aufgegriffen.

Der Verurteilte konnte sogar für kurze Zeit entwischen, wurde aber in einem Fast-Food-Tempel aufgegriffen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Dabei lieferte er sich mit der Polizei, deren Anhaltesignale er ignorierte, ein verbotenes Autorennen mit bis zu 150 km/h auf der Borner Straße Richtung Lennep.

Für kurze Zeit konnte er entwischen. Den schwarzen, 17 Jahre alten Golf fanden die Polizisten aber dann in der Nähe eines Fast-Food-Tempels an der Lenneper Straße, identifizierten ihn nach den Nummerschildfragmenten, die einzelne Zeugen registriert hatten und nahmen den Besitzer im Lokal fest, verpassten ihm Handschellen und fotografierten ihn im Auto.

Es schien alles zusammenzupassen: Die Sitzposition im Auto, sein Handy griffbereit in der Sitzablage, der Motor noch warm und vom großen Unbekannten, der das Auto gefahren haben sollte, weit und breit keine Spur.

Schwerlich glaubhaft auch die Einlassung, er sei von seiner Wohnung an der Freiheitstraße zu Fuß zum Fast-Food-Treff gelaufen – im kalten Januar nachts um 3 Uhr, in kurzen Hosen und mit dem einzigen Autoschlüssel in der Hand. Das Amtsgericht sah es zudem als erwiesen an, dass er bei einem gefährlichen Überholmanöver auf dem Borner Weg den zufällig entgegenkommenden Streifenwagen zum Ausweichen auf den Standstreifen gezwungen habe, auf Haltesignale nicht reagiert und dann mit überhöhten Geschwindigkeiten bis zu 150 km/h den verfolgenden Polizeiwagen vorübergehend abgeschüttelt habe.

Es verurteilte im Juli 2020 den bis dahin Unbestraften, dem bereits fünf Tage zuvor die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden war, zu sechs Monaten und zwei Wochen Haft auf drei Jahre Bewährung, mit 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Anti-Alkohol-Therapie. Der Führerschein und das Auto als Tatwerkzeug wurden eingezogen, bis zu einem neuen Führerscheinantrag wurde eine Sperrfrist von zwei Jahren verhängt. Die vor allem schmerzte, die Berufung genau vor einem Jahr war erfolglos. Ein Rechtsfehler führte über eine Revision zur Neuverhandlung am Landgericht Wuppertal. Auch wenn es nur noch um die Strafhöhe ging, der Vorsitzende sah die Sache kritisch: „Eine außergewöhnliche Hausnummer von einer außerordentlichen Gefährlichkeit.“

Er rechnete dem Führerscheinlosen vor, dass jetzt im Juli bereits die Zweijahresfrist ablaufen würde, wenn er die Berufung zurücknehmen würde, mithin das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig würde. Bei einem Berufungsurteil, in dem die Sperrfrist auch verlängern werden könnte, würde diese erst nach einem neuen Urteil anfangen. Das überzeugte. Der Remscheider nahm die Berufung nach Beratung zurück.

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