Remscheider vor Gericht Prozess statt Renovierungsarbeiten

Remscheid · Im Strafverfahren vor dem Landgericht Wuppertal gegen einen 29-jährigen Remscheider wegen schweren Betrugs ging es jetzt um Renovierungsarbeiten, die am neu erstandenen Altbau einer 44-jährigen Frau durchgeführt werden sollten.

Gab es einen aussagekräftigen Vertrag und wie weit wurde er erfüllt, bevor die Arbeiten abgebrochen wurden? Und inwieweit war der gezahlte Vorschuss in Höhe von 13.000 Euro gerechtfertigt – war er, wie die Anklage und die Hausbesitzerin behaupten, ohne Gegenleistung ergaunert worden?

Begonnen hatten die Arbeiten im August 2020. Auf Empfehlung einer Bekannten bekam der Angeklagte den Auftrag für die Sanierung des Treppenhauses und der 180 Quadratmeter der ersten Etage. Vorgesehen waren Arbeiten an den Wänden, der Elektrik, das Abhängen von Decken, Einbau einer Fußbodenheizung und ein neues Bad. Lagen andere Bauunternehmen mit Angeboten von bis zu 70.000 Euro weit über der Leistungsfähigkeit der Besitzerin, kam ihr der Remscheider mit einem Festpreis von 46.000 Euro, der Möglichkeit von Ratenzahlungen nach einer Anzahlung von 13.000 Euro und dem sofortigen Umbaubeginn weit entgegen – ihre Bank sah nach dem Hauskauf vorerst keinen Handlungsspielraum mehr. Um steuerliche Erleichterungen auszuschöpfen, sollte die Etage bis zum Jahresende bezugsfertig sein. 

Die nach eigener Angabe bis dahin ahnungslose Hausbesitzerin ging auf das Angebot gerne ein, bis dann ihr Ex wieder auftauchte, sich – wie er betonte – an dem Vertrauensverhältnis seiner Frau und besonders seiner Kinder zum Renovierer störte und sich einmischte. Beim letzten Termin hatten beide unentschuldigt gefehlt. Seine Vernehmung als Zeuge war eher unerwartet, da er die Aussagen seiner Partnerin im Zuschauerraum begleitet hatte. Der Verteidiger forderte eine Protokollierung der widersprüchlichen Aussagen und eine Aussage unter Eid. Das aber wurde vorerst abgelehnt.

Außer irgendwelcher Abbrucharbeiten – so der alte und neue Partner – sei nichts passiert, Verputzarbeiten schlecht erfüllt, Heizkörper wären rausgerissen worden, versprochenes Material sei nicht geliefert worden, und die Entsorgung von 35 Tonnen Schutt sei an ihnen hängengeblieben. Dazu seien die Kosten unaufhörlich gestiegen. Der Angeklagte zeigte sich verwundert und verwies auf die Realitäten: Da ein Festpreis vereinbart worden wäre, könne von Preissteigerungen nicht die Rede sein. Schuttcontainer habe er entsorgen lassen – Fotos legte er vor. Der Abbruch der Heizkörper wäre im Plan gewesen zur Installation der Fußbodenheizung. Sonstiges Material wäre bestellt und wäre auf Abruf durch Lastwagen vom Großhändler gebracht worden „just in time“, in der Abbruchphase hätte es nur gestört. Eine eigene Lagerhaltung sei deshalb unnötig gewesen. 35 Tonnen weiterer Schutt seien unrealistisch. Zeitverzug sei durch Sonderwünsche und die Opposition des preisdrückenden Ex entstanden.

Ihr Anwalt, so die Hausbesitzerin im Nebensatz, habe Rückforderungen und eine Schadensersatzklage abgelehnt wegen zu erwartender Erfolgslosigkeit. Widersprechende Aussagen sollen durch weitere Zeugen von beiden Parteien aufgeklärt werden.

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