25-jähriger Remscheider angeklagt Opfer fahrlässig oder bewusst angefahren?

Remscheid/Wuppertal · Sehr zurückhaltend und wohl eher im Sinne des Angeklagten sah die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Wuppertal einen Vorfall, der sich im Mai 2019 abends im Kneipenviertel rund um den Markt in Remscheid abgespielt haben soll.

Remscheid: Opfer fahrlässig oder bewusst angefahren?
Foto: ddp

Nach all dem, was das Opfer und auch Zeugen am ersten Verhandlungstag geschildert haben, drängte sich für Prozessbeobachter vor allem eine Frage auf: Waren es wirklich nur die von der Staatsanwaltschaft angeklagte „Gefährliche Körperverletzung“ und der „Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr mit Fahrerflucht“?

Unstrittig ist, dass ein damals 25-jähriger Remscheider seine schwarze Limousine auf den Bürgersteig der Blumenstraße in Richtung Markt gelenkt haben soll. Parallel zur Straße, hinter den parkenden Autos und nach Anrempeln von Müllcontainern soll er dann „so schnell wie im Film“ einen Fußgänger angefahren haben, der erst auf der Haube gelegen habe und dann vom Auto überrollt worden sei. So hatte es ein Pizzataxi-Fahrer als Zeuge beschrieben.

Die Polizei fand das Opfer verletzt und benommen auf dem Gehweg liegen, umringt von Schaulustigen aus den umliegenden Kneipen. Der 48-jährige Streifenführer, ein Polizeihauptkommissar mit lokalen Einblicken in die Szene, kommentierte die Sachlage so: „Die ganze Remscheider High-Society war vor Ort.“  Zugeflüstert wurde ihm auch, dass es zwischen dem Opfer und dem Angeklagten in den letzten Tagen „körperliche Übergriffe“ gegeben haben soll.

Bei den damaligen Vernehmungen wurden Auto und Fahrer noch genau beschrieben, aber jetzt in der Verhandlung zeigten sich Gedächtnislücken bei Zeugen und Opfer. Besonders zurückhaltend war der Angeklagte, der auf Anraten seines Anwalts kein Wort verlor. Zurückhaltung war wohl vorab auch vom 25-jährigen Opfer gefordert worden. Der junge Mann war, wie sein Anwalt mitteilte, so massiv bedroht worden, dass er aus seiner Remscheider Wohnung geflohen war. Nur das Gericht kennt seine neue Anschrift in einer anderen Stadt.

Zitternd gab er nur bruchstückhaft Auskunft über seine Beziehung zum Angeklagten.  Dass er weder Marke noch Details des Tatfahrzeugs erinnerte, widersprach seinen Angaben bei der ersten Vernehmung. Noch zurückhaltender waren andere geladene Zeugen, die am Tatort noch bereitwillig informiert hatten. Sie waren unentschuldigt gar nicht erst erschienen und sollen nun zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt werden. Das Gericht hofft, dann verwertbare Aussagen zu erhalten, ob das vorsätzliche Überfahren des Opfers möglicherweise die Merkmale eines versuchten Tötungsdeliktes erfüllt.

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