Remscheider vor Gericht Notorischer Dieb bleibt im Gefängnis

Remscheid · Mit der Berufung hatte ein 46-jähriger Remscheider, der seine beiden Haftstrafen von insgesamt einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt bekommen wollte, nicht den erhofften Erfolg – dabei habe es sich bei seinen Diebstählen nur um Lappalien gehandelt.

 Die Haftdauer wurde im Berufungsprozess um zwei Monate verringert.

Die Haftdauer wurde im Berufungsprozess um zwei Monate verringert.

Foto: dpa/Oliver Berg

Verurteilt worden war der Mann, weil er bei Discountern, Parfümerieketten und Einrichtungshäusern Artikel entwendet hatte, vorzugsweise Spirituosen und Marken-Parfüms. Diese wiederum verkaufte er, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren – sofern er nicht direkt erwischt worden war: 14 Mal insgesamt, davon neunmal nach dem ersten Prozess im Oktober 2018. Dass er zum ersten Mal rechtskräftig verurteilt wurde? Irreführend, im Zentralregister gebe es seit 2002 40 Eintragungen mit ähnlichen Delikten, so das Gericht. Aber fast alle Verfahren seien wegen mangelnder Schuldfähigkeit eingestellt worden.

Denn bereits nach der Kindheit, die vom Tod des Vaters überschattet wurde, seien Psychosen, eine beginnende Schizophrenie festgestellt worden. Keine Ausbildung, aber seelische Behinderungen und Verwahrlosung, Desorganisation, zielloses Umhertreiben, Rauschgiftkonsum und chronische Hepatitis. Eine Langzeitunterbringung war genauso erfolglos wie eine Methadon-Substitution. Mehrfache Aufenthalte in der Stiftung Tannenhof waren bei Ablehnung jeder Therapie erfolglos. Ärger mit den Betreuern führte zur Entlassung und zum Wiedereinstieg in den Kreislauf.

Sein Betreuer sei schuld, beklagte er sich, der habe ihm nur 70 Euro die Woche gegeben, viel zu wenig für einen Raucher. Diebstähle und Schwarzfahren seien also gerechtfertigt gewesen. Dieses nur auf sich zentrierte Weltbild befand auch der psychiatrische Gutachter Professor Faustmann. Ob eine konsequente Langzeitbehandlung zum Erfolg führen könne, sei nicht absehbar. Eine positive Prognose insgesamt könne er nicht geben.

Sein Rechtsanwalt machte die Lücke in der Gesetzgebung deutlich: „Das Haftrecht ist nicht dazu da, die Welt vor ihm zu schützen.“ Nach der Haft werde er nach einer verweigerten Bewährung total uneinsichtig dort weitermachen, wo er aufgehört habe. Dass der Remscheider in der Haft nicht richtig aufgehoben sei, sah auch das Gericht. „Wir können Ihrer Situation nicht gerecht werden“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Die Haftdauer wurde um zwei Monate ermäßigt – der Verurteilte war auch damit nicht einverstanden.

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