Kfz-Zulassung in Remscheid Neues Angebot im digitalen Bürgerservice

Service | Remscheid · Seit dem Jahreswechsel können die Remscheider ihre Autos online an-, um- und abmelden. Welche Voraussetzungen man beachten muss, erklärt Tabitha Henn, Abteilungsleiterin im Bürgerservice.

Alle Infos zur mobilen Kfz-Zulassung.

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Foto: GRAFIK: ALICIA PODTSCHASKE

Es ist das Ziel der Kommunen, im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes, alle Dienstleistungen für die Bürger online verfügbar zu machen. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist in Remscheid Anfang dieses Jahres gemacht worden. „Die Stadt Remscheid ist jetzt in Stufe drei des sogenannten i-Kfz-Angebots angekommen“, sagt Tabitha Henn, Abteilungsleiterin des Bürgerservice in der Stadtverwaltung.

Damit ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung gemeint. Ein Service, dessen erste Stufe zum 1. Januar 2015 eingeführt wurde. „Damals ging es mit der internetbasierten Abmeldung der Fahrzeuge los. Das funktionierte allerdings nur mit Autos, die ab dem 1. Januar 2015 angemeldet wurden“, sagt Tabitha Henn. Denn für den Vorgang sei ein Code nötig, der unter dem Siegel auf dem Nummernschild angebracht sei. „Und diese Siegel wurden erst ab Januar 2015 angebracht“, sagt die Abteilungsleiterin.

Die zweite und dritte Stufe seien dann in den vergangenen Jahren umgesetzt worden. „Das bedeutet nun, dass seit dem 1. Januar dieses Jahres die An- und Abmeldung, die Ummeldung sowie alle Varianten der Wiederzulassung von Pkw im Internet möglich sind“, sagt Tabitha Henn. Die gesetzlichen Voraussetzungen dazu seien bereits zum 1.  Oktober 2019 ermöglicht worden.

„Aber die Umsetzung in den Kommunen dauert natürlich ihre Zeit. Die meisten Leute wissen gar nicht, was für ein Aufwand hinter diesen Umstellungen ist. Das ist nicht mit ein paar Mausklicks getan“, sagt Tabitha Henn. Es gebe indes auch noch eine vierte Stufe. „Darin geht es um juristische Personen und Unternehmen. Die können das digitale Angebot im Moment noch nicht nutzen. Wann genau das umgesetzt sein wird, ist aber derzeit noch nicht klar“, sagt Tabitha Henn.

Alleine das Angebot reiche indes nicht aus, auch wenn es grundsätzlich jedem Remscheider offenstehe. „Nutzen kann es jeder deutsche Staatsangehörige, der den neuen Personalausweis hat. Außerdem jeder ausländische Mitbürger mit elektronischem Aufenthaltstitel sowie alle EU-Bürger mit elektronischer ID-Karte“, sagt die Abteilungsleiterin. Zusätzlich nötig sei außerdem noch ein Lesegerät oder ein Smartphone, auf dem man die dazu nötige App ‚AusweisApp2‘ für iOs, MacOS, Android und Windows herunterladen müsse. „Den Download-Link gibt es auf der Internetpräsenz der Stadt“, sagt Tabitha Henn.

Bezahlt werden könne ebenfalls über das Internet – per ePayment-Verfahren. „Wichtig ist außerdem noch, dass man die Online-Funktion des neuen Personalausweises aktiviert haben muss. Das Formular bekommt man mit dem neuen Personalausweis ausgehändigt“, sagt Tabitha Henn. Wenn man die Funktion jedoch nicht direkt aktiviert habe – und möglicherweise die PIN verloren habe – sei das aber auch kein Beinbruch. „Das kann man zur Not auch nachholen – dazu muss man einfach nur einen Termin bei der Passstelle vereinbaren“, ergänzt die Abteilungsleiterin. Wie das Angebot der Stufe drei bei den Remscheidern angenommen werde, könne man indes mangels Erfahrungswerte noch nicht sagen.

Der digitale Bürgerservice in Remscheid wächst und wächst. „Unser Fachdienst für Digitalisierung arbeitet beständig daran, immer neue Angebote mit aufzunehmen. Mit dem Ziel, dass irgendwann alle Dienste auch als digitale Alternative zur Verfügung stehen“, sagt Tabitha Henn. Schon jetzt könne man auf digitalem Weg etwa ein Führungszeugnis beantragen, ein Wunschkennzeichen registrieren und Termine im Bürgerservice vereinbaren.

„Als nächstes soll die Meldebescheinigung online beantragt werden. Gut genutzt werde im Moment bereits die Möglichkeit, den Status zu verfolgen, wenn man einen neuen Personalausweis beantragt hat. Das funktioniert im Prinzip wie eine Paketverfolgung, wo man auch sehen kann, wann die Sendung zugestellt wird“, sagt die Abteilungsleiterin.

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