Remscheider geht in die Berufung Messerstecher soll in Haft, ist aber nicht erreichbar

Remscheid/Wuppertal · Sehr viel Engagement muss man dem Remscheider Anwalt zugute halten, der seinen heute 25-jährigen Mandanten bereits im letzten Jahr durch sechs Termine am Amtsgericht verteidigt hatte.

Die Schuldfrage nach einer größeren Auseinandersetzung zweier Gruppen im April 2019 vor einer Diskothek an der Bismarckstraße war nicht schneller zu klären. Erst durch umfangreiche Zeugenvernehmungen schien dem Gericht nachweisbar, dass der Angeklagte das Messer geführt habe, das zu einer stark blutenden Wunde am Arm des Opfers geführt hatte. Der Remscheider aus Güldenwerth wurde schließlich zu 15 Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und sollte an das Opfer eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen.