Gastro in Remscheid Mehrwegpflicht noch nicht ausgereift

Remscheid · Seit dem 1. Januar müssen Speisen zum Mitnehmen auch in Mehrwegbehältern angeboten werden. Ob und inwiefern die betroffenen Gastronomen und Betriebe ihrer neuen Pflicht nachkommen, wird aktuell noch nicht konkret geprüft.

Vorstellung der Mehrwegpflicht und deren Auswirkungen auf die Remscheider Gastronomie (v.l.): M. Sauer, D. Stottrop, V. Nippel, R. Tonk, A. Liesenfeld, B. Reul-Nocke, I. Hausmann.

Vorstellung der Mehrwegpflicht und deren Auswirkungen auf die Remscheider Gastronomie (v.l.): M. Sauer, D. Stottrop, V. Nippel, R. Tonk, A. Liesenfeld, B. Reul-Nocke, I. Hausmann.

Foto: Daniele Funke

Der Kaffeebecher to go von Daria Stottrop begleitet die IHK-Mitarbeiterin bereits seit zwölf Jahren. Wie viele Einwegbecher dadurch nicht im Müll gelandet sind, lässt sich kaum mehr nachvollziehen. Damals, 2011, war noch lange keine Rede von einer Mehrwegpflicht, so wie es sie seit Beginn dieses Jahres für die Gastronomie und alle anderen, die zubereitete Speisen zum Mitnehmen verkaufen, gilt.

Eisdielen, Imbisse, Pizzerien, Fleischereien mit heißer Theke sind seit Januar verpflichtet, neben den klassischen Einwegbehältern für ihre Speisen auch Mehrwegverpackungen anzubieten, die gegen eine Pfandgebühr erworben werden können – in der Regel wird für Becher ein Euro, für Schalen fünf Euro verlangt. Ob der Kunde dieses Angebot allerdings auch annimmt, bleibt ganz alleine ihm überlassen. „Bislang ist die Nachfrage verschwindend gering“, bilanziert Isabel Hausmann, stellvertretende Geschäftsführerin vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) im Bezirk Düsseldorf.

So wie Remscheids Umweltdezernentin Barbara Reul-Nocke glaubt auch sie, dass sich das neue System erst herumsprechen muss und dies seine Zeit braucht. Zum anderen gibt es aber auch Kritik: Das Gesetz sei nicht ausgereift, viel zu schwammig. Das fange bei den Vorgaben, welche Betriebe von der Mehrwegpflicht befreit sind (alle mit einer Verkaufsfläche – wie genau auch immer diese definiert wird – unter 80 qm und weniger als fünf Mitarbeitern) an und sei vor allem dadurch kompliziert, dass es kein einheitliches Pfandsystem gebe.

„Es wäre einfacher für die Kunden, wenn sie in dem einen Laden einen Pfandbecher kaufen, den sie im nächsten wieder abgeben könnten“, so Hausmann. Ob ein einheitliches System tatsächlich den Durchbruch bei der Nachfrage nach Mehrwegverpackungen bringt, wird aktuell in einem Pilotprojekt in Hessen und Rheinland-Pfalz getestet.

Der Kreis Viersen, so berichtet Hausmann, habe seinen Gemeinden einen speziellen Anbieter von Mehrwegsystemen empfohlen, um eine gewisse Einheitlichkeit zu gewähren. „Für uns käme das nicht infrage“, betont Reul-Nocke. Dies sei im Sinne der Wettbewerbsfreiheit ihrer Meinung nach nicht zulässig. Bringt der Kunde dagegen seine eigenen Mehrwegbehälter mit, seien alle Anbieter verpflichtet, diese zu befüllen – allerdings nur, wenn die Behälter einen gewissen hygienischen Standard erfüllen, erklärt Rainer Tonk vom städtischen Fachdienst Umwelt.

Ob und inwiefern die betroffenen Gastronomen und Betriebe ihrer neuen Pflicht tatsächlich nachkommen, wird aktuell noch nicht konkret geprüft. „Bei Hinweisen gehen wir denen natürlich nach“, schränkt Volker Nippel, ebenfalls Fachdienst Umwelt, ein. „Und wenn die regulären Lebensmittelkontrollen durchgeführt werden, sind die Mitarbeiter angehalten, darauf zu achten.“

Das neue Gesetz geht in die richtige Richtung, da sind sich alle Beteiligten einig. Und auch darüber, dass sich das Mehrwegsystem (zumindest bei einem einheitlichen Pfandsystem) langfristig am Markt etablieren wird. Einer, der besonders darauf hofft, ist Michael Sauer, Geschäftsbereichsleiter Abfall bei den TBR: „Denn jeder eingesparte Abfall ist schließlich guter Abfall.“

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