Prozess in Wuppertal Mann soll Lebensgefährtin vergewaltigt haben

Remscheid/Wuppertal · War es eine Vergewaltigung, wie das Opfer gleich nach der Tat im April 2011 behauptet hatte? Oder war das sexuelle Miteinander einvernehmlich, so wie vom Angeklagten bereits bei Prozessbeginn beteuert?

 In der kommenden Woche wird das Urteil erwartet.

In der kommenden Woche wird das Urteil erwartet.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Aus Sicht des Staatsanwaltes ist diese Frage nach der Beweisaufnahme hinreichend beantwortet: Der Wuppertaler soll seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Remscheid vergewaltigt haben. Hinzu komme aus Sicht der Anklage eine Körperverletzung durch die Verabreichung eines Schlafmittels, das der 53-Jährige der Frau eingeflößt haben soll. Das Schlafmittel konnte durch ein rechtsmedizinisches Gutachten im Körper der Frau nachgewiesen werden – so wie die Anhaftungen des Mittels an deren Pullover. Letztere sollen durch das gewaltsame Einflößen zustande gekommen sein. Belastend seien außerdem Verletzungen im Schambereich, dazu soll der Angeklagte seine Lebensgefährtin mit einer Kopfnuss am Auge verletzt haben.

Aus Sicht des Staatsanwaltes war die objektive Beweislage ausreichend, um die Schuld feststellen zu können: „Anders ließen sich die Verletzungen des Opfers nicht erklären.“ In seinem Plädoyer forderte er zwei Jahre und neun Monate Freiheitsentzug. Drei Monate sollen aus Sicht der Anklage aufgrund der überlangen Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. Der 53-Jährige hatte die Tat bis zum Schluss bestritten. Den Geschlechtsverkehr hatte er eingeräumt – der sei aber nur kurz und einvernehmlich gewesen. Er will damit sofort aufgehört haben, nachdem seine Lebensgefährtin ihren Widerwillen bekundet habe. Ihr dazu auch noch ein Schlafmittel eingeflößt zu haben, hatte der Mann bestritten. Seine Freundin habe damals unter Depressionen gelitten und ohnehin Medikamente genommen, so der Angeklagte.

Eine psychische Erkrankung des Opfers zum Tatzeitpunkt hatte eine vom Gericht beauftragte Sachverständige in Zweifel gezogen. Sie hatte dem Opfer absolute Glaubwürdigkeit attestiert – bis auf die Frage danach, ob der Angeklagte den Geschlechtsverkehr vollzogen habe. Dazu hatte die Frau unterschiedliche Abläufe geschildert und eingeräumt, sich an die Details nicht mehr genau erinnern zu können. Allerdings hatte der Angeklagte selbst erklärt, dass es dazu gekommen sein soll.

In der kommenden Woche soll das Urteil verkündet werden.

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