Remscheider am Landgericht verurteilt Mann ohne „Lappen“ wird Dauerkunde bei der Polizei

Remscheid/Wuppertal · Erst hatte er kein Glück, und dann kam noch Pech dazu – ein Umstand, der einen 30-jährigen Remscheider immer mal wieder ereilte und nun vors Landgericht in Wuppertal brachte.

Einen Führerschein hatte er wohl irgendwann mal beantragt, aber die Ausbildung nie durchgezogen. Und so fuhr der begeisterte Autoliebhaber eben nicht nur regelmäßig beruflich seinen Gabelstapler, sondern bei Gelegenheit unerlaubterweise auch ein Auto im öffentlichen Verkehrsraum. Und genauso regelmäßig schien ihn die Polizei schon nach wenigen hundert Metern wieder aus dem Verkehr zu ziehen. Wobei bemerkenswert war, dass er das ungesetzliche Tun auf das Fahren an sich beschränkt haben soll – es gab keinen Alkohol am Steuer, keine Unfälle, keine Rasereien. Eigentlich also „ein Musterknabe unter schwarzen Schafen“, wie es sein Anwalt ausdrückte.

Auch die Vorstrafenliste blieb – wenn man von Prügeleien als Jugendsünden absieht – mehr als ein Jahrzehnt auf solche Delikte beschränkt: Mal fuhr er seine konditionsschwache Freundin von der Kneipe nach Hause – und wurde gleich am Ende der Straße gestoppt. Mal nutzte er einen Hafturlaub zum Aufenthalt hinterm Steuer – den die Polizei ebenfalls unverzüglich stoppte. Ähnlich ungeschickt war der Versuch einer weiteren Fahrt ausgerechnet am Vortag des Prozesses wegen der Hafturlaubs-Episode. Es schien, als wenn bei den Überwachern des fließenden Verkehrs immer eine Warnlampe angegangen sei, wenn er irgendwo einen Fahrersitz geentert hatte.

Aktuell hatte ihn das Amtsgericht zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, weil er in einem technischen Notfall eingesprungen sein soll. Ausgerechnet im „Stop-and-go“ auf der Morsbachtalbrücke hatte der Turbolader im Auto seiner Freundin den Dienst aufgegeben. Hinter dem nicht mehr anspringenden Auto hatte sich Richtung Remscheid ein veritabler Stau gebildet. Ganz Gentleman soll er sich als Retter in der Not und Stau-Auflöser betätigt haben, die technisch überforderte Freundin am Volant abgelöst und das Auto über die Brücke gebracht haben – direkt in eine Polizeikontrolle.

Die harte Strafe für den nicht bestrittenen Gesetzesverstoß sah sich das Landgericht in der Berufung noch einmal genauer an. Nach langen Beratungen wurde die Strafe auf fünf Monate reduziert und gnadenhalber auf Bewährung ausgesetzt. Nach einer Sperre von einem Jahr soll er endlich seinen Führerschein machen können. Eine verkehrspsychologische Betreuung soll parallel auf ihn einwirken, künftig  Fahrverbote in jedem einzelnen Fall ernstzunehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort