Prozess in Wuppertal Klinikmitarbeiter verletzt – 37-Jähriger vor Gericht
Remscheid · Im April 2021 wollte er sich selbst in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen. Dort allerdings hatte man den 37-Jährigen nicht aufgenommen.
Der Mitarbeiter, der die Aufnahme des nun wegen Körperverletzung beschuldigten Remscheiders verweigert hatte, soll den Hilfesuchenden weggeschickt haben. Weil der Mann der Wegweisung nicht nachgekommen war, soll der Mitarbeiter ihn des Klinikgeländes verwiesen haben.
Die Situation eskalierte, der verhinderte „Patient“ soll den Klinikmitarbeiter mehrfach geschlagen und ihn am Kopf verletzt haben. Der Mann beklagte eine starke Gehirnerschütterung, eine Rissplatzwunde über dem Auge und eine Stirnprellung. Der Beschuldigte ergriff die Flucht – und wurde am nächsten Tag von der Polizei aufgegriffen. Wegen seines aggressiven Verhaltens folgte die Zwangseinweisung in die Stiftung Tannenhof.
Warum der unter einer seelischen Erkrankung leidende Mann weggeschickt wurde, wird möglicherweise die Beweisaufnahme ans Licht bringen. Denn nun geht es in einem Sicherungsverfahren für ihn darum, ob er dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden muss. Und dass nicht nur deshalb, weil er den Klinikmitarbeiter geschlagen hatte. Sondern auch, weil es nach einem längeren Aufenthalt im Tannenhof nicht besser geworden war mit seinem aggressiven Verhalten. Der 37-Jährige gilt wegen einer seelischen Störung als schuldunfähig.
Nur wenige Tage vor seiner geplanten Entlassung hatte sich der Beschuldigte im Juni 2021 „selbst entlassen“ und war eigenmächtig in der Remscheider Innenstadt unterwegs. In einem Supermarkt hatte ihn ein Mitarbeiter auf seinen Mund-Nasen-Schutz angesprochen, den der Mann offenbar nicht vorschriftsgemäß trug. Der schlug sofort zu, mit der Faust ins Gesicht. Und das nicht nur einmal, sondern mehrfach. Polizeistimmen hätten ihn dazu gedrängt. Er sei über Telepathie ständig in Kontakt mit der Polizeiwache in Wuppertal und Ex-Bundeskanzlerin Merkel – so die Einlassung des Beschuldigten.
Eine Dreiviertelstunde nach dem Übergriff im Supermarkt wollte der Remscheider telefonieren. Selbst nicht im Besitz eines Handys, sprach er einen Passanten auf der Straße an. Der Familienvater war dort mit seinen beiden Kindern unterwegs, sein Handy wollte er nicht zur Verfügung stellen. Daraufhin soll der Beschuldigte erneut zugeschlagen haben – mehrfach mit der Faust ins Gesicht des Vaters. Der Remscheider soll den Mann dazu auch noch geschubst haben, der fiel dabei auf die Straße und zog sich Schürfwunden zu. Auch hier hätten ihn Polizeistimmen dazu gedrängt, sich zu wehren.
Warum der Beschuldigte nicht auf sein eigenes Bestreben hin stationär aufgenommen wurde, als er in der Klinik in Velbert-Langenberg um Hilfe bat? Warum man jemanden, dessen aggressives Verhalten auch Ausdruck einer seelischen Notlage sein kann, wegschickt? Möglicherweise werden auch das Fragen sein, auf die sich die Kammer von Zeugen eine Antwort erhofft.