Impfpflicht auch in Remscheid Ein „schlechtes Gesetz“ zur falschen Zeit

Remscheid · Ab 16. März soll die Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Zahl der ungeimpften Beschäftigten in Remscheid ist hoch. Jeder Einzelfall werde geprüft, verspricht der Krisenstabsleiter.

 Auch Krankenhauspersonal soll ab dem 16.März der Impfpflicht unterliegen.

Auch Krankenhauspersonal soll ab dem 16.März der Impfpflicht unterliegen.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Keine zwei Wochen mehr, dann soll die umstrittene bundesweite Impfpflicht für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Arztpraxen und in Pflegeeinrichtungen in Kraft treten. Das Gesetz sieht in seinem Paragraph 20a vor, dass alle betroffenen Einrichtungen dem Gesundheitsamt jene Mitarbeiter melden müssen, die bis dahin keinen Nachweis erbracht haben, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt muss dann ein Verfahren starten, an dessen Ende ein Betretungs- und ein Tätigkeitsverbot in den Einrichtungen stehen kann.