Remscheider vor Gericht Hohes Schmerzensgeld sorgt für Berufung

Remscheid · Nach Schlägerei: 19-jähriger Remscheider will Strafzahlung von 1800 Euro Schmerzensgeld nicht hinnehmen. Entscheidung am nächsten Mittwoch.

 Die Entscheidung des Gerichts wurde auf den nächsten Mittwoch vertagt.

Die Entscheidung des Gerichts wurde auf den nächsten Mittwoch vertagt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Nicht einverstanden war ein 19-jähriger Remscheider mit einem Urteil der Jugendstrafkammer beim Amtsgericht. Nach früheren Ausrastern hatte sie ihn nun wegen Sachbeschädigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Gleich fünf Delikte waren ihm vorgeworfen worden. Zwei davon wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt und drei in einem Aufwasch verhandelt: Da ging’s um eine Prügelei mit einem Altersgenossen, heftige Beleidigung seiner Ex-Freundin und vor allem um eine Schlägerei nach dem Remscheider Weihnachtstreff am 7. Dezember 2019. Da war er einer Gruppe von Gleichaltrigen unangenehm aufgefallen, als er mit Schwung und deutlich überhöhtem Alkoholpegel von 1,5 Promille eine leere Whiskyflasche an der Schaufensterscheibe des Adler-Modegeschäfts an der Alleestraße zertrümmerte.

Da man sich flüchtig kannte, sollen deutliche Worte des Missfallens gewechselt worden sein. Die wurden heftiger, als man sich zufällig vor dem Rathauskiosk traf. Aus dummen Sprüchen sollen erst Beleidigungen, dann Geschubse, Gerangel, dann Faustschläge geworden sein. Als der Flaschenwerfer mit einer Bierflasche in der Hand zu Boden ging, sei diese zerbrochen. Mit dem Flaschenhals habe er dann nicht nur seinen direkten Kontrahenten mit Schnitten im Gesicht verletzt, sondern auch dessen jüngeren Bruder, dessen Schnitt am Handgelenk in einer dreistündigen OP fixiert werden musste.

Vor allem deswegen hatte das Amtsgericht als Bewährungsauflage eine Ratenzahlung von 1800 Euro Schmerzensgeld auferlegt. Das genau war auch der einzige Punkt, auf den sich die Berufung des Angeklagten konzentrierte. Eine erneute Zeugenvernehmung durch das Gericht bestätigte allerdings in fast allen Punkten den Ablauf und die aggressive Stimmung des Flaschenwerfers. Da aber die ungeklärte Frage blieb, ob der jüngere Bruder die Verletzung seiner Hand gar nicht durch den Flaschenhals, sondern erst im Nachhinein durch herumliegende Scherben erlitten haben könne, vertagte das Gericht die Entscheidung auf nächsten Mittwoch, um eine weitere Zeugin zu befragen.

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