Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben
EILMELDUNG
Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben

Angriffe in Remscheid Haftstrafen nach Messerattacke an der Bismarckstraße

Remscheid/Wuppertal · Im Prozess gegen vier Jugendliche, die sich am Landgericht Wuppertal wegen eines Messerangriffs und zweier weiterer Angriffe mit Schraubenzieher und Schlagstock auf Passanten zu verantworten hatten, verkündete das Gericht harte Urteile.

Alle Angeklagten müssen Haftstrafen ohne Bewährung absitzen.

Alle Angeklagten müssen Haftstrafen ohne Bewährung absitzen.

Foto: dpa/Arne Dedert

Der Haupttäter, der einem Zufallsopfer an der Bismarckstraße ein Messer in den Rücken gerammt hatte, wurde wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren und neun Monaten Jugendhaft verurteilt. Ein 17-Jähriger, der den jungen Mann zuvor angerempelt und in einen Streit verwickelt hatte, muss für zwei Jahre und acht Monate in Haft. Er hatte sich auch wegen des Angriffs mit einem Schraubenzieher auf einen Passanten im Allee-Center zu verantworten. Zwei weitere Angeklagte wurden zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Einer von ihnen hatte das Opfer an der Bismarckstraße mehrfach mit einem Schlagstock verletzt, der andere hatte mit dem Fuß zugetreten.

Die Kammer begründete ihr Urteil auch damit, dass es in der Gruppe eine Neigung dazu gegeben habe, willkürlich auftauchende Passanten in körperliche Auseinandersetzungen zu verwickeln. Auf das Opfer an der Bismarckstraße sei die Gruppe sofort losgegangen. Der junge Mann war noch hilfesuchend und blutüberströmt auf die Straße gelaufen, um einen Bus und ein Auto anzuhalten. Die Fahrer hatten die Lage verkannt und waren weitergefahren. Danach habe ihm einer der Täter das Messer in den Rücken gerammt, das der Mann in Notwehr vor sich gehalten hatte.

„Wer jemandem in den Oberkörper sticht, muss damit rechnen, dass er denjenigen damit töten kann“, sagte der Vorsitzende Richter. Das Opfer war mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert und dort notoperiert worden. Arterien und Lunge waren nur knapp verfehlt worden. Bis heute leidet der 25-Jährige unter den körperlichen und psychischen Folgen der Tat. Er habe seither Angst, bei Dunkelheit allein auf die Straße zu gehen. Bereits im Zeugenstand hatte er angekündigt, nach dem Ende des Prozesses mit einer Traumatherapie beginnen zu wollen.

Die Staatsanwältin hatte bereits vor der Urteilsverkündung in ihrem Plädoyer das gemeinschaftliche Handeln der Gruppe gerügt, die das „Erlebnis gesucht“ und dies nach wechselseitigem Aufschaukeln in der Eskalation mit Waffengewalt gefunden habe. Die Verteidiger der Angeklagten hatten die Dinge anders gesehen und die individuelle Tatbeteiligung kleingeredet. Demnach sollen sich einige der Angeklagten nur deshalb an der Prügelei beteiligt haben, weil sie andere Gruppenmitglieder in Gefahr gesehen hätten. Zudem soll sich die Gruppe nach der Tat aufgelöst haben. Die Kammer beurteilte die Geschehnisse anders und betonte die gruppendynamischen Abläufe, die bei den angeklagten Taten eskaliert seien.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort