Attacken in Remscheid Friedhof-Schubser wieder vor Gericht

Remscheid · Älteren Damen die Handtaschen stehlen: Das gehört zu den vor allem auch moralisch verwerflichen Taten. Vor allem dann, wenn es dazu noch auf einem Friedhof geschieht. Dort kommen Menschen üblicherweise hin, um zu trauern.

 Am Ende wurden alle Berufungen zurückgenommen, es bleibt bei der Haftstrafe.

Am Ende wurden alle Berufungen zurückgenommen, es bleibt bei der Haftstrafe.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das wollte im März 2020 auch eine 90-Jährige auf dem Stadtfriedhof an der Kirchhofstraße tun, als sie plötzlich geschubst wurde und auf ein Grab fiel. Der Dieb griff die Handtasche mit 280 Euro Bargeld und rannte davon.

Bei der Remscheiderin wurden später Schürfwunden und Prellungen festgestellt. Dazu litt sie unter Angstzuständen, ohne Begleitung konnte die Seniorin den Friedhof nicht mehr betreten. Die Überwachungskameras in Friedhofsnähe hatten einen schlanken Mann als mutmaßlichen Täter ausgemacht. Dazu hatte es eine Zeugin gegeben, die sich dem Flüchtenden in den Weg gestellt hatte. Auch sie konnte später einen Marokkaner identifizieren, der 48-Jährige hatte die Frau verbal angegangen, bevor er das Weite suchte.

Es folgten weitere Handtaschendiebstähle, allesamt in Supermärkten. Im November 2020 war eine Remscheiderin beim Edeka unterwegs, als der Angeklagte in einem unbeobachteten Moment die Tasche der Frau aus dem Einkaufswagen gestohlen hat. Darin waren eine Geldbörse mit Papieren und 80 Euro Bargeld, dazu auch noch ein Handy. In gleicher Weise wurden drei weitere Frauen bestohlen.

Das Amtsgericht hatte dem Angeklagten ursprünglich noch eine weitere Tat vorgeworfen: Er soll einen Wohnungseinbruchdiebstahl begangen und seinem Vermieter einen Koffer mit 10.000 Euro gestohlen haben. Auch das soll ein Zeuge bestätigt haben – allerdings ohne genaue Angaben zum Aussehen des Angeklagten machen zu können. Dem Amtsgericht waren bei dieser Tat zu viele Zweifel geblieben, für die Diebstähle auf dem Friedhof und in den Supermärkten hatte der Amtsrichter den Marokkaner wegen Raubes und Diebstahls für drei Jahre und sechs Monate in Haft geschickt. Fremd dürfte sich der 48-Jährige in der JVA nicht gefühlt haben, im Vorfeld hatte es bereits Haftstrafen gegeben. Die ihm jetzt vorgeworfenen Diebstähle hatte er dennoch bestritten.

Das Amtsgericht hatte sogar einen Sachverständigen damit beauftragt, die Videoaufzeichnungen vom Friedhof und aus den Supermärkten mit dem Angeklagten zu vergleichen, der damals eine Corona-Schutzmaske getragen hatte. Das Ergebnis belastete ihn schwer, in Berufung gegen das Urteil war er dennoch gegangen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, sie wollte auch den Wohnungseinbruchsdiebstahl angemessen verurteilt wissen. Das hätte dem Angeklagten wohl ein paar Jahre länger hinter Gittern eingebracht, während er so bald seine Halbstrafe abgesessen hat und bei guter Führung auf seine vorzeitige Entlassung hoffen darf. Am Ende wurden alle Berufungen zurückgenommen, es bleibt bei der verhängten Haftstrafe.

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