Mitpatient in Remscheid verbrüht Freispruch nach Attacke mit heißem Wasser

Remscheid/Wuppertal · Wie gefährlich war der 61-jährige Mann tatsächlich, der von Remscheid bis Wuppertal Passanten erschreckte und von der Polizei über 40 Mal in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden musste?

 Der psychiatrische Gutachter erklärte, dass der Angeklagte nicht schuldfähig sei.

Der psychiatrische Gutachter erklärte, dass der Angeklagte nicht schuldfähig sei.

Foto: dpa/Oliver Berg

Bei einer solchen Aufnahme im Tannenhof hatte er sogar einen Mitpatienten schwer verbrüht – neben der Verletzung und Traumatisierung zweier älterer Damen der Auslöser, der ihn wegen schwerer Körperverletzung in Wuppertal vor Gericht brachte. War ein langjähriger Alkoholiker außer Kontrolle geraten?

Nur langsam hatten sich die Anklagepunkte zu einem eher medizinischen Puzzle zusammensetzen und bewerten lassen. Zu seiner Rechtfertigung trug er selbst nichts bei, die Verständigung mit dem ehemaligen Englischlehrer war schwierig. Nach eher hoffnungslosen Kurz-Prognosen am Anfang des Prozesses wandelte sich das Bild indes nach der Aussage einer Ärztin des Landeskrankenhauses Langenfeld. Die hatte bemerkt, dass bei regelmäßiger Medikamentation die Schübe seiner psychotischen Erkrankung ausblieben. Dadurch fiel die Sucht nach Rauschmitteln in sich zusammen. Seine kindlich aggressiven Manien blieben aus. Nach der Entlassung aus der Klinik – und Missachtung der Medikamente – kam das alte Verhaltensmuster zurück.

Der psychiatrische Gutachter Dr. Willmann präzisierte diesen Mechanismus nach Beobachtungen im Laufe des Prozesses: Die Nervenkrankheit selbst sei der Auslöser für seine Alkoholsucht, nicht umgekehrt. Eine konsequente Behandlung der Krankheit sei angebracht, eine Entziehungskur erübrige sich. Aufgrund der Krankheit, die den Verlust der Steuerungsfähigkeit zur Folge habe, sei er auch nicht schuldfähig.

In den Plädoyers wurde dies auch anerkannt. Die ständige Unterbringung, wie sie die vorsichtige Staatsanwältin forderte, wurde vom Gericht abgelehnt. Die bisherigen Vergehen seien nicht so schwerwiegend gewesen, die Verletzungen des Tannenhof-Patienten eher ein Beispiel für fehlende Steuerungsfähigkeit durch die Krankheit, die ständig mitgeführten gefährlich spitzen Gegenstände seien nie zum Einsatz gekommen.

Die Prognose – Medikamente vorausgesetzt – sei positiv. Also bliebe aufgrund der Schuldunfähigkeit nur ein Freispruch – und eine Entschädigung für die Zeit der Unterbringung, wie sie das Gesetz vorschreibt.

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